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Fragen zur laufenden Buchführung

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Alt 19.02.2008, 18:23   Frage zum Buchungskonto bei Einnahmen aus dem Verkauf gestohlener DVDs Beitrag #1 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.02.2005
Ort: Nürnberg
Beiträge: 7
Cool Frage zum Buchungskonto bei Einnahmen aus dem Verkauf gestohlener DVDs

Wie versteuert man eigentlich Einnahmen aus dem Verkauf von Diebesgut? Also, wenn man z.B. 4,5 Mio. EUR vom Bundesnachrichtendienst für gestohlene Daten bekommen hat? Wenn man dieses Einkommen in Deutschland erzielt, dann muss man diese Einnahme doch auch in Deutschland versteuern, oder? Ist man als Dieb eigentlich für Einnahmen Umsatzssteuerpflichtig oder kann man sich als Kleinkrimineller von der UStpflicht befreien lassen?

Wenn zukünftig die staatlichen Institutionen für Diebesgut gute Preise bezahlen, dann könnte es ja sein, dass sich dadurch ganz neue Erwerbsmöglichkeiten für unehrliche Bürger ergeben - und bald stehen alle Buchhalter vor diesem Problem. Muss man hierfür den SKR anpassen oder gibt es schon ein Konto für "Einnahmen aus Hehlerei und Diebstahl" (umsatzsteuerbefreit).

Fragt sich und alle Buchhaltungsspezialisten RalphGL, mehr in meinem Blog http://blog.agentur-lindner.com

P.S. Nein, ich habe noch nie externe Datensicherungen in Liechtensteiner Banken gemacht!
RalphGL ist offline  
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Alt 20.02.2008, 15:38   Frage zum Buchungskonto bei Einnahmen aus dem Verkauf gestohlener DVDs Beitrag #2 (permalink)
Super-Moderator
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 4.282
Idee Genau das ist unser Steuergeheimnis

Hallo Ralph,

die Finanzverwaltung schließt von sich auf andere und unterscheidet nicht zwischen legalem und illegalem Handeln.

Zitat:
Zitat von RalphGL
Wie versteuert man eigentlich Einnahmen aus dem Verkauf von Diebesgut?
Den Verkauf ganz normal Debitor BND an Erlöse...

Und wenn Du die Hehlerware einkaufst, dann normal Wareneinkauf an Kreditor Hehler (und wenn Du selbst geklaut hast, ist ja kein Aufwand da...).

Wie schön, dass es das Steuergeheimnis gibt... Solange Du keine Steuern verkürzt hast, muss der Prüfer darüber die Schnüß halten, welche Geschäfte Du tätigst.

Aber so Beiträge fehlen hier...

Gruß
Rainer
riese ist offline  
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Alt 28.02.2008, 14:48   Frage zum Buchungskonto bei Einnahmen aus dem Verkauf gestohlener DVDs Beitrag #3 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.04.2005
Beiträge: 17
Blinzeln und wie wird bilanziert?

ein geringwertiges Wirtschaftsgut ist diese CD gewiss nicht, also ein immaterielles Wirtschaftsgut?? und wie lange darf man abschreiben?
Liebilein ist offline  
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Alt 04.03.2008, 11:44   Frage zum Buchungskonto bei Einnahmen aus dem Verkauf gestohlener DVDs Beitrag #4 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.11.2007
Beiträge: 27
Standard Pauschalversteuerung !!!

Es gab zu diesem Thema einen Artikel im Handelsblatt und ich meine auch im Spiegel.
Da wir ja ein ordentlicher Staat sind und der Empfänger der Zahlungen für die besagte DVD nicht in Deutschland sitzt, wurde für die Zahlung von Brutto 5,0 Mio. EUR eine pauschale Versteuerung von 10% vorgenommen! Daher hat der "Lieferant" auch nur 4,5 Mio. EUR ausgezahlt bekommen. Die genannten 10% sind brav vom BND an das Finanzamt abgeführt worden.
PeterRichter ist offline  
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Alt 06.03.2008, 14:52   Frage zum Buchungskonto bei Einnahmen aus dem Verkauf gestohlener DVDs Beitrag #5 (permalink)
Benutzer
 
Benutzerbild von Azubin
 
Registriert seit: 11.09.2007
Beiträge: 31
Standard

Zitat:
Zitat von PeterRichter Beitrag anzeigen
Die genannten 10% sind brav vom BND an das Finanzamt abgeführt worden.
dazu fällt mir nix mehr ein echt
Azubin ist offline  
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