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08.02.2010, 20:05
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fotolia Beitrag #1 (permalink)
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Benutzer
Registriert seit: 06.01.2010
Beiträge: 32
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fotolia
Hallo,
wie verbuche ich mit SKR04 den Kauf von 10 Kredits bei fotolia (12 EUR)?
Auf der Rechnung steht, dass Fotolia mit Sitz in New York (USA) für Firmenkunden keine Umsatzsteuer verlangt.
Ist man genauso wie bei einer EU-Lieferung verpflichtet die UST. mitabzuführen?
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09.02.2010, 12:39
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fotolia Beitrag #2 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 02.08.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 19
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*pusch*
Würde mich auch interessieren!?
Ich vermute aber mal dass es immaterielle Wirtschaftsgüter sind, wobei der Betrag ja recht gering ist.
Du könntest Dir auch ein neues Konto anlegen "Bildlizenzen". Wie das mit der USt funktionier weiß ich leider nicht und ich bin gespannt auf die Antworter.
LG
Matthias
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09.02.2010, 13:26
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fotolia Beitrag #3 (permalink)
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Super-Moderator
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 4.545
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Hallo Fragenking,
ja, das ist ein klassischer 13b-Fall.
Du buchst die Rechnung zunächst ohne Umsatzsteuer ein und machst anschließend unter gleicher Belegnummer eine Buchung über 19% des Rechnungsbetrages ABZIEHBARE VORSTEUER § 13B USTG an UMSATZSTEUER NACH § 13B USTG 19%. Der "Spaß" kostet Dich also nichts.
Gruß
Rainer
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10.02.2010, 08:30
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fotolia Beitrag #4 (permalink)
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Benutzer
Registriert seit: 06.01.2010
Beiträge: 32
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Dann buch ich dass auf 5925 (SKR04) mit einem Steuerschlüssel für 13b. Dann gibt es also keinen Unterschied, ob ich nun Dienstleistungen aus dem EU-Ausand erhalte oder aus dem ürbigen Ausland?
Diese Lizenz stellt sicherlich ein immaterielles Gut (sofern Anlagegut) dar, allerdings finde ich 12 EUR einen Kecksbetrag, welchen ich sicherlich nicht aktiviere. Bei einer Betriebsprüfung wird sich wohl kaum einer wegen 12 EUR aufregen.
Die Frage wäre dann auch, was ich mit diesen Lizenzen gemacht habe ...
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10.02.2010, 08:49
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fotolia Beitrag #5 (permalink)
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Benutzer
Registriert seit: 24.12.2009
Ort: Großraum Hamburg
Beiträge: 33
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Hallo Fragenking,
letztlich ist die Frage, was man mit den Lizenzen macht. Ein paar ganz gute Anhaltspunkte zu diesem Thema gibts schon hier:
Kauf von Credits bei Fotolia
Bei 12 Eu, also 10 Credits, gehe ich mal davon aus, dass es sich um ein paar Bilder für die Illustration einer Homepage handelt, oder? Da wäre dann die Frage, wie lange die Bilder da drin stehen. Bei einmalig 12 Euro würde ich aber zur Sofortabschreibung tendieren.
Lieben Gruß,
die Nikolausi
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10.02.2010, 09:17
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fotolia Beitrag #6 (permalink)
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Super-Moderator
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 4.545
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Hallo Fragenkönig,
wenn die Dinger nach 1 Jahr verfallen, liegt Aufwand vor und kein immaterieller Vermögensgegenstand. Eine Aktivierung und Abschreibung setzt eine Nutzung über mehrere (=mindestens 2) Jahre voraus. Buch es auf 4905 SONSTIGE BETRIEBL.U.REGELM.AUFWENDUNGEN (kommt der Sache am nächsten).
Ein GWG ist es auf keinen Fall, da es kein beweglicher Gegenstand ist.
Gruß
Rainer
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10.02.2010, 09:27
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fotolia Beitrag #7 (permalink)
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Benutzer
Registriert seit: 24.12.2009
Ort: Großraum Hamburg
Beiträge: 33
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Hallo Rainer,
das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe: Die Credits verfallen nach einem Jahr. Die sind aber nur eine Ersatzwährung, um dafür Verwertungslizenzen für Fotomaterial zu erwerben. Sie werden also im Normalfall binnen des Jahres aufgebraucht und gehen dann in immaterielle WG über, die wiederum eigentlich abzuschreiben sind. Diese Lizenzen sind dann zeitlich unbeschränkt!
LG,
die Nikolausi
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10.02.2010, 09:39
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fotolia Beitrag #8 (permalink)
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Super-Moderator
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 4.545
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Hallo Nikolausi,
dann müsstest Du ein Fremdwährungskonto anlegen (das natürlich in Euro zu führen ist).
Kauf der Credits: Fremdwährungskonto an Bank
Erwerb von Lizenzen: Lizenzen an Fremdwährungskonto
Verfall von Credits: Abschreibungen auf Umlaufvermögen an Fremdwährungskonto
Das Fremdwährungskonto muss in der Bilanz unter dem Auswertungspunkt
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks zugeordnet sein. Auch Guthaben bei anderen Stellen als Geldinstituten fallen darunter. Dass das Zahlungsmittel einseitig ist (keine Konvertierung in andere Zahlungsmittel möglich), ist dabei unerheblich. Auf die begrenzte Verfügbarkeit (Verfall) sollte im Anhang hingewiesen werden.
Gruß
Rainer
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10.02.2010, 14:42
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fotolia Beitrag #9 (permalink)
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Benutzer
Registriert seit: 06.01.2010
Beiträge: 32
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Nun ich will und werde diese 12 EUR als Aufwand buchen.
Im Streitfall hab ich die Bilder halt für einen Kunden verwendet - dann könnte ich es ja gar nicht aktivieren ;-)
Jetzt weis ich nur noch nicht auf welches KOnto ich buche soll - wegen dem Ausland! 4905 und dann einen ausländischen Steuerschlüssel mit 13b oder eher 5925 Leistungen eines im auslandansässigen Unternehmens?
Meine Frage wäre wohl eher die, dass ich nicht weis, was der Unterschied zwischen EU-Ausland und übrigen Ausland ist! Gibt es da unterschiede, wenn ich Dienstleistungen aus dem Ausland beziehe?
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10.02.2010, 15:31
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fotolia Beitrag #10 (permalink)
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Benutzer
Registriert seit: 24.12.2009
Ort: Großraum Hamburg
Beiträge: 33
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Hallo Rainer,
Zitat:
Zitat von riese
dann müsstest Du ein Fremdwährungskonto anlegen (das natürlich in Euro zu führen ist).
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Oje, jetzt wirds aber kompliziert! Ich hatte mich gerade so schön mit der Kreditor-Varainte angefreundet!
Aber ist eine virtuelle Währung eine Fremdwährung? Auf Fotolia. de läuft ja alles im Prinzip unter Euro (über den Umweg der Credits).
Zitat:
Zitat von riese
Verfall von Credits: Abschreibungen auf Umlaufvermögen an Fremdwährungskonto
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Der Fall sollte nie eintreten. Dann erwirbt man sich lieber vor Verfall noch ein paar Lizenzen.
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