Hallo zusammen,
weiß jemand, wie die nach §266 HGB vorgeschriebene Klassifizierung von Finanzanlagen (also Anteile und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Ausleihungen an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, Wertpapiere des Anlagevermögens und sonstige Ausleihungen) bei IFRS gehandhabt werden?
Es geht mir nicht um die Bewertung, sondern allein um die Frage, wo die oben genannten Positionen in einem IFRS-Abschluss aufgeführt werden.
Besten Dank im Voraus
Tobias