Hallo zusammen,
für die meisten ist dies eine anfänger frage aber ich stelle sie trotzdem, und bitte die miesten leser jetzt shon um entschuldigung:
Ich habe ein Gewerbe (Handelsgesellschaft ohne Bilanzierungszwang, also normale EÜR), bin aber nebenbei noch angestellt, meine frau ist ebenfalls angestellt.
Muss ich bei der Setuererklärung Einkommensteuer EST 1 a zum Gewerbe auch beide Anlagen N zu fügen und genügt es die Analge GSE auszufüllen ?
Schliesslich führen wir bei die Lohnsteuer entsprechend automatisch ab.
Müssen die Anlagen N mit der Stuernummer des Gewerbes versehen werden ?
Sollten die Anlagen N nötig sein, so habe ich ein paar spezialfragen bzgl. der Firmanwagenregelung bei Führung eines Fahrtenbuchs welches 100 % belegt, das das fahrzeug nur für fahrten in den betrieb und sonstige Dienstfahrten genutzt wurde. Wie soll ich dies in meiner Anlage N ausfüllen ?
für hilfe danek ich im vorraus
bko