Hey ich schreib morgen eine In&Ex Klausur und hab noch einige Problem bei der Eventualschuld.
Ich habe mich schon durch mein Buch geschlagen und mir einige Artikel im Internet durchgelesen, doch verstehen tu ich es trotz allem nicht. Sogar IAS 37 konnte mir letzendlich nicht weiter helfen, deswegen hab ich mir überlegt mich hier anzumelden und auf Hilfe zu hoffen.
Mir ist immer wieder der Satz ins Auge gesprungen, dass eine Eventual schuld nicht "angesetzt" werden darf, aber wenn das Eintreten dieser Schuld als "nicht unwahrscheinlich" eingeschätzt wird "angegeben" werden muss.
Da ergeben sich für mich die Fragen:
"angesetzt" = in der Bilanz passiviert?
"angegeben"= in den Anhang oder wie?
"nicht unwahrscheinlich" = was heißt das im Konkreten?
In einer alten Klausur habe ich auch folgendes Beispiel gefunden:
"Der Assistent der Leitung des Rechnungswesens empfiehlt, zur Gewinnminimierung aufwandswirksam eine Eventualschuld zu bilden. Diese soll sich auf eine Bürgschaft beziehen, die die Gamma AG im Geschäftsjahr einem anderen Unternehmen gewährt hat. Die gewährte Bürgschaft beläuft sich insgesamt auf € 2,4 Mio. Der Assistent geht davon aus, dass das Risiko des Entstehens einer Verbindlichkeit aus der Bürgschaft bei 0,5% liegt.
(1) Darf eine Eventualschuld passiviert werden (ja/nein)? Falls ja: in welcher Höhe?
(2) Ist der Ausweis von Eventualschulden im Abschluss mit der Erfassung von einem Aufwand verbunden? (ja/nein) Falls ja: in welcher Höhe?"
Meine Lösung war:
zu (1): nein
zu (2): Ja, bei der Höhe würd ich dann den Erwartungswert ansetzen.
Ich würde mich freuen, wenn jemand mir helfen würde und etwas Licht ins Dunkle bringen könnte. Sollte ich mich ungenau ausgedrückt haben, einfach Bescheid sagen.
LIebe Grüße,
Syk.