Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich bin nebenberuflich selbstständig und habe mich für den Vorsteuerabzug entschieden.
Weil jemand wie ich beim FA viel Ärger wegen seiner Einnahmen/Ausgaben Aufstellung bekommen hatte (das FA wollte die EÜR), erstelle ich die Buchführung mit dem WISO-Kaufmann auf 4/3 (vorsorglich).
Muss ich am Jahresende eine Inventur machen?
Muss ich diese buchen? Wenn ja, wie denn? Ich kann in der Literatur nichts finden.
Habe jetzt irgendwo flüchtig gelesen, dass die USt-Erstattungen als Einnahmen gebucht werden müssen.
Das ist für mich doppelt gemoppelt. Meine Ausgaben überweise ich vom Bankkonto, da buche ich ja auch nichts. Ich führe kein separates Bankkonto, da ich das ja nicht muss.
Ich buche nur den Wareneinkauf.
Also 3400 an 9095 (das heisst bei WISO Verrechnungskonto EÜR) mit Vst.
Beim Verkauf Per 9095 an 8400 mit USt.
Hätte ich buchen müssen und wenn ja wie? Erfolgt die Buchung dann ohne Steuerschlüssel?
So???
Erstattung
Per 9095 an 1780
Zahlung
Per 1780 an 9095
Wann buche ich ggf.? Bei Ust-Meldung, jeweils zum Monatsende, oder am 10. d. m.?
Würde mich freuen, wenn jemand mal Licht ins Dunkle bringt.
Vielen Dank im voraus.
mitternachtssperling