Aber ich hab noch ein Problem...
Die GmbH liefert in 12/2008 eine größere Anlage aus, kann aber lt. Vertrag nach Lieferung nur 90% abrechnen.
Diese Rechnung wird in 12/2008 als Teilrechnung (Anzahlung) gestellt, aber nicht in 2008 bezahlt.
Also wird die Rechnung zum 31.12.2008 wieder ausgebucht (und damit auch gar keine USt. gezahlt) und in 01/2009 bei Bezahlung als erhaltene Anzahlung wieder eingebucht.
Nach der Abnahme, die den Leistungszeitpunkt bestimmt (obwohl ja aber die Lieferung in 2008 war

), wird in 01/2009 die Schlussrechnung gestellt und der gesamte Auftragswert als Umsatz eingebucht (und die "Anzahlung" ausgebucht).
Runzelt da der Prüfer die Stirn?