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06.06.2004, 21:06
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Eintragungskosten der GmbH Beitrag #1 (permalink)
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Gesperrt
Registriert seit: 30.09.2004
Beiträge: 4.741
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Eintragungskosten der GmbH
Hallo!
Wie werden die Eintragungskosten (Gerichtskosten) einer GmbH-Gründung verbucht?
Danke!
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07.06.2004, 09:08
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Eintragungskosten der GmbH Beitrag #2 (permalink)
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Gesperrt
Registriert seit: 30.09.2004
Beiträge: 4.741
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sofern die GmbH verpflichtet ist die Gründungskosten zu übernehmen, siehe Gesellschaftsvertrag, kannst Du sie in die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen buchen (vielleicht Konto in der Nähe von Rechts- Beratungskosten).
Was wichtig ist:
Die Gründungskosten müssen grundsätzlich die Gesellschafter und nicht die Gesellschaft tragen. Übernimmt die Gesellschaft die Kosten ohne vorherige genaue Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag, handelt es sich um eine vGA. Wird aber die Übernahme durch die Gesellschaft im Vetrag vereinbart, stellen die Aufwendungen sofort abziehbare BA dar.
Das genaue Konto ist steuerlich und handelsrechtlich deshalb nicht ganz so bedeutend.
viele Grüße
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10.06.2004, 21:29
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Eintragungskosten der GmbH Beitrag #3 (permalink)
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Gesperrt
Registriert seit: 30.09.2004
Beiträge: 4.741
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Hallöchen mg,
hab ne dumme Frage: Was bedeutet denn vGA?
Vielen Dank
Kolumna
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11.06.2004, 07:14
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Eintragungskosten der GmbH Beitrag #4 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 26.05.2004
Ort: Dresden
Beiträge: 234
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Hallo Kolumna,
das ist meiner Ansicht nach ein Begriff aus der Gewerbesteuer und bedeutet "verdeckte Gewinnausschüttung".
@ mg
Richtig?
Gruß,
Stanley
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11.06.2004, 08:11
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Eintragungskosten der GmbH Beitrag #5 (permalink)
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Gesperrt
Registriert seit: 30.09.2004
Beiträge: 4.741
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Guten Morgen,
vGA bedeutet wie bereits geschrieben verdeckte Gewinnausschüttung. Das heißt, dass eine Kapitalgesellschaft nicht aufgrund einer ordentlichen Gesellschafterversammlung eine Gewinnausschüttung beschließt, sondern dass die Ausschüttung durch eine fehlerhafte Gestaltung verursacht wird. Die negative Folge ist, dass sie zu Einkommen auf Seiten des oder der Gesellschafter führt, ggf. sogar zu einer zusätzlichen Körperschaftsteuer.
Einfaches Beispiel:
GmbH übernimmt die Gründungskosten, obwohl dies nicht im Gesellschaftsvertrag steht.
In der GmbH handelt es sich dann nicht um steuermindernde BA, sondern um eine Gewinnausschüttung an die Gesellschafter. Dies erhöht logischerweise die KSt und die GewSt zum Nachteil der GmbH. Die Gesellschafter haben im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens 50 % der Ausschüttung ihren Einkünften hinzuzurechnen.
Viele Grüße
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