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Alt 03.08.2009, 12:21   e.K. Bilanzierungspflicht nach BilMoG Änderung? Beitrag #1 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.01.2009
Beiträge: 15
Standard e.K. Bilanzierungspflicht nach BilMoG Änderung?

Hallo,

ich habe ein Frage bzgl. der Bilanzierungspflicht eines e.K..

Vor dem BilMoG musste jeder eingetragene Kaufmann eine Bilanz erstellen.

Im BilMoG heißt es nun:

Zitat:
Zitat von BilMoG
Im Zuge des BilMoG werden nun Einzelkaufleute von der
handelsrechtlichen Pflicht zur Buchführung sowie zur Inventar-
und Jahresabschlusserstellung befreit, wenn sie
 an zwei aufeinander folgenden
Abschlussstichtagen
 nicht mehr als 500.000 Euro Umsatzerlöse und
 nicht mehr als 50.000 Euro Jahresüberschuss
ausweisen.
Gilt das nun auf für eingetragene Kaufleute? Ist das BilMog schon in Kraft getreten?

Vielen Dank und schöne Grüße!

Appleboy
Appleboy ist offline  
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Alt 03.08.2009, 14:33   e.K. Bilanzierungspflicht nach BilMoG Änderung? Beitrag #2 (permalink)
Super-Moderator
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 4.282
Standard

Hallo Appleboy,

die Option zur EÜR ist an die Rechtsform "Einzelunternehmen" geknüpft. Gesellschaften sind genauso bilanzierungspflichtig wie bisher.

Die Frage ist aber, ob man um jeden Preis davon Gebrauch machen soll. Die notwendige Übergangsrechnung ist erst mal mit Arbeit verbunden. Und schließlich besteht die Welt nicht nur aus dem Finanzamt. Bei Deiner Bank fliegst Du mit einer EÜR raus; wenn Du nicht bereit bist, privates Vermögen zu verpfänden, hast Du dort als 4/3-Rechner eine Bonität von 0.

Ein weiterer Nachteil der EÜR ist, dass das Zuflussprinzip und nicht das Entstehungsprinzip gilt. Vor Überraschungen auf Deinem Bankkonto bist Du nicht sicher, weil Dir das wichtigste Dokument fehlt, das eine Buchhaltung erzeugt: Die täglich frische OP-Liste, ohne die keine Liquiditätsplanung möglich ist. 4/3-Rechner gehen über Nacht pleite - bei Bilanzierern zeichnet sich die Entwicklung ab und es besteht die Möglichkeit zum Gegensteuern.

Auch wenn Du fürs Finanzamt und sonstige staatliche Stellen nicht bilanzieren musst, kann es für Dich selber trotzdem zweckmäßig sein. Vor allem, wenn Du nicht erst eine Bilanz aufstellen musst, sondern vor der Alternative stehst, die vorhandene beizubehalten oder zu zerstören.

Gruß
Rainer
riese ist offline  
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