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27.06.2010, 11:26
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Buha light – brauch Trost! Beitrag #1 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 31.08.2009
Beiträge: 14
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Buha light – brauch Trost!
Hab mal Steuerfachgehilfin gelernt und wenige Jahre in ner Kanzlei gearbeitet, bin dann in die Wirtschaft wo ich als Alleinbuchhalterin, bzw. in leitender Funktion ‚gebuchhaltert’ habe.
Abgrenzungen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, EG-Lieferungen und das ganze Trara mein ‚täglich Brot’. Nach der 3. Insolvenz bin ich jetzt als Buchhalterin nach über 20 Jahren zurück in eine Steuerkanzlei, auch in der Hoffnung dort meine Kenntnisse uptodate halten zu können..
Und was erlebe ich? Popelige Kleinstbuchhaltungen, die trotz Sollversteuerung nach Ist verbucht werden, Abgrenzungen, Rückstellungen, Buchungstext etc., alles was mir selbstverständlich war, gilt dort als überflüssig, weil „lohnt sich wg. des Umfangs und Aufwands nicht“...
Ist das „normal“??? Alles was ich bisher für ordentliche Arbeit und ordnungsgemäße Buchhaltung hielt also „Erbsenzählerei“ gewesen, die sich nur für größere Betriebe lohnt?
Würde ich Buchhaltungen auf Selbständigenbasis bearbeiten, ich würde mich nicht trauen so großzügig über Vorschriften hinwegzugehen. Aber Steuerkanzleien dürfen das?
Nun ist der Betrieb eben die Steuerkanzlei und die wollen freilich auch primär wirtschaftlich arbeiten, können sich dabei Dinge erlauben, die eigentlich obsolet sind. Tempo und Effizienz waren mir auch in den Betrieben extrem wichtig; aber doch nicht um jeden Preis..?
Mir stinkt das irgendwie, finde das ungerecht, außerdem fürchte ich, dass ich dabei im Laufe der Zeit verlerne, wie es richtig ist. Bin ich da zu kleinkariert und lebensfremd – wie seht ihr das?
Hat jemand für mich ein paar tröstende wegweisende Worte?
Juno
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27.06.2010, 14:30
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Buha light – brauch Trost! Beitrag #2 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 17.05.2009
Beiträge: 280
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Ja, das kommt mir alles sehr bekannt vor und man kann es irgendwie teilweise auch nicht ändern, da alles so wie immer gemacht werden soll und bloß der Vorjahresvergleich in Ordnung sein muss. Selbst wenn man mal andere/zusätzliche Konten benutzt um mehr Übersichtlichkeit reinzukriegen wird das vom Chef beim Abschluss wieder umgebucht oder beanstandet, weil das einmalig im Vorjahresvergleich merkwürdig aussieht. Das geht mir alles ziemlich auf die Nerven.  Aber ich wehre mich dagegen und konnte schon einige Buchhaltungen auf meine Arbeitsweise umstellen. Alles korrekt machen geht nämlich meistens schneller als jedes Jahr wieder über die selben Fehler nachzudenken.
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28.06.2010, 09:51
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Buha light – brauch Trost! Beitrag #3 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 31.08.2009
Beiträge: 14
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Buha light
Danke Mephisto für deine Bestätigung, sprichst mir aus der Seele, bin ich also nicht alleine damit. Ich bin auch gerne bereit und halte mich für fähig aus Fehlern zu lernen, aber ob ich diese Merkwürdigkeiten systematisch wiederholen kann, da habe ich Zweifel. Brauch ich ja 2 Gedächtnisschienen: In einer möchte ich gerne bewahren wie es richtig gehört und in der anderen muss ich aufbewahren, wie deren Wunschbuchführung aussehen soll. Auch das Argument, der Prüfer solle keine Anhaltspunkte finden, empfinde ich als merkwürdig. Meine Buhas waren immer so, dass sie betriebsprüfungssicher waren; wenn der Mandant korrekt aufgeklärt wird darüber was geht und was nicht geht, dann muss ich auch keine Prüfung befürchten. Mal sehen, wie lange ich dort "überlebe", wenn ich noch dauernd unerwünschte Fragen stelle und ja stellen muss, damit ich den Dreh rauskrieg, was die haben wollen.
Und ich dachte, ich könnte dort nebenbei meine Kenntnisse erweitern statt sie zu verschludern... traurisch sowas
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28.06.2010, 10:22
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Buha light – brauch Trost! Beitrag #4 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Königstein im Taunus
Beiträge: 1.167
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Zitat:
Zitat von junome
Aber Steuerkanzleien dürfen das?
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Sers,
sicher dürfen das Steuerkanzleien nicht. Letzendlich ist es eine Haftungsfrage für den Berater. Wenn er ständig irgendwelche Bolzen in die Abschlüsse knallt die dann bei der Außenprüfung aufgedeckt werden und der Berater permanent seine Haftpflichtvers. in Anspruch nimmt wird sehr sehr schnell die Beraterkammer auf den "Kollegen" aufmerksam was dann u. U. zur Folge haben kann, dass der Titel "Stb." aberkannt wird.
Insofern kann ich mir nicht vorstellen, dass in allen Bereichen derart oberflächlich gearbeitet wird. Natürlich muss man sich immer die Frage stellen, ob wirklich Furz und Feuerstein in der Buchhaltung betextet werden muss, denn gewisse Buchungen erklären sich schlichtweg von selbst.
Viele Kanzleien arbeiten auch mit einer Zeiterfassung - sprich: Der Sachbearbeiter drückt auf "start" wenn er anfängt zu buchen und auf "stop" wenn er fertig ist. Der Kanzleiinhaber kann so vergleichen, wieviel Zeit der Mitarbeiter für welchen Mandant verbraucht und das auch über verschiedene Monate miteinander vergleichen. Wenns dann hohe Abweichungen gibt muss der Mitarbeiter antanzen und sich erklären.
Bei uns ist das Gott sei dank nicht so - allerdings wird bei verschiedenen Mandanten auch drüber nachgedacht, ob man bei dem einen oder anderen Geschäftsfall wirklich in die Tiefe gehen muss - auch vom Risiko her.
Aero
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02.07.2010, 22:40
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Buha light – brauch Trost! Beitrag #5 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 31.08.2009
Beiträge: 14
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Da hast du sicher nicht ganz unrecht AERO mit dem was du schreibst, aber ich denke bis es soweit kommt müssen ganz gravierende und mutwillige Verstöße nachzuweisen sein, die entschieden über Nachlässigkeiten hinausgehen.
Nur 1 Beispiel:
Sollversteuerer werden das ganze Jahr über nach Ist verbucht und somit auch umsatzsteuerlich behandelt. Zum Jahresende werden die offenen Umsätze als Forderungen erfasst, aber unter dem Jahr genießt der Mandant den geldwerten steuerlichen Vorteil der zeitlichen Verzögerung. Argument: „Es ist den Mandanten nicht beizubringen die monatlichen Ausgangsrechnungen vorzulegen…“ Dürfte ich mir als Buchhalterin auf Selbständigenbasis selbiges erlauben? Nach dem Motto „des Mandanten Wille ist sein Königreich“? Oder würde ich mich bei solchem Vorgehen nicht durch schriftliche Entlastungsbestätigung gegen Regressforderungen des Kunden, bzw. des Finanzamts absichern müssen?
Also mir gehen solche Fragen nicht aus dem Kopf… weiß schon, ich mach mir allgemein zu viele Gedanken, aber sind ja nicht komplett unberechtigt, oder?
Würd mich freuen dazu noch was zu hören…
Schönes Vuvuzela-WE
Juno
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03.07.2010, 00:52
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Buha light – brauch Trost! Beitrag #6 (permalink)
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Super-Moderator
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 4.563
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Hallo Juno,
da kann ich Dir nur voll Recht geben.
Zitat:
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Zitat von junome
„Es ist den Mandanten nicht beizubringen die monatlichen Ausgangsrechnungen vorzulegen…“
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Wer das duldet, dem wünsche ich mal, dass eine AR aus dem Vorjahr plötzlich zu einem Zeitpunkt auftaucht, zu dem der JAB bereits fertig ist...
Der Buchhalter hat die AR zum Abschicken freizugeben und nicht umgekehrt.
Man muss aber auch dazu sagen, dass diejenigen, die ihre Buchhaltungen heute noch in vollem Umfange zum Steuerberater auslagern, diejenigen sind, die sich nie um Buchhaltung gekümmert und auch kein Interesse daran haben und sie als reine Pflichtübung fürs Finanzamt verstehen. Diese Typen könntest Du über den Leisten ziehen und die würden es nicht einmal merken, weil sie überhaupt keinen Plan davon haben und Dein Werk nicht verstehen. Sie sind wie buchhalterische Analphabeten. Aber nach deutschem Recht ist es ja möglich, ohne jegliche Buchführungskenntnis ein Gewerbe anzumelden und damit zumindest im Außenverhältnis eine Buchführungspflicht zu übernehmen.
Das hat aber auch zur Folge, dass Liquiditätsplanung und Controlling in diesen Betrieben praktisch nicht stattfinden und eine wirtschaftliche Schieflage erst erkannt wird, wenn die Zahlungsunfähigkeit bereits eingetreten ist. Eine zeitnahe und ordentliche Buchhaltung ist hier ein unverzichtbares Frühwarnsystem.
Du wirst es noch öfter erleben, wie ein Mandant von Dir plötzlich und unerwartet in die Insolvenz schlittert und dann von Dir die Buchhaltung auf dem laufenden haben will ohne das Geld dafür zu haben, um einer Anzeige nach §283 Abs.1 Nr. 6 zu entgehen - denn dann ist er nämlich auf einmal verantwortlich und kann seine Schuld nicht mehr auf den Steuerberater abwälzen.
Und manche Steuerberater wissen, welcher Mandant "so einfach gestrickt ist" und gehen den einfachsten Weg. Manche versuchen auch, die Unfähigkeit des Auftraggebers auszugleichen. Aber das kostet Zeit und Mühe - und mancher Mandant will dafür nicht bezahlen und bloß für wenig Geld dem FA eine Steuererklärung präsentieren. Wie ihre bilanz aussieht, ist ihnen piepegal, weil sie sie selber nicht lesen können.
Gruß
Rainer
Geändert von riese (03.07.2010 um 00:58 Uhr)
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04.07.2010, 19:05
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Buha light – brauch Trost! Beitrag #7 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 31.08.2009
Beiträge: 14
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Ja Rainer, wie heißt’s so schön „gegen Dummheit ist kein Kraut gewachsen“
Hab in den letzten Jahren 3 Insolvenzen mit durchgezogen und das lag definitiv nicht an der Buchhaltung, dort konnten sie täglich lesen was Sache ist. Hat mich schwer beeindruckt mit welchen Phantasien da Realitäten ausgeblendet werden und mir als Angestellte auch irgendwann abgewöhnt Tacheles zu reden, sonst war ich der Miesmacher und hab noch die Rüffel abgekriegt… poah, unglaublich was da alles vor sich hinwurschtelt. Aber ich hab mir geschworen nicht mehr auf meine Kosten (Überstunden u. Urlaub weg, Sonderzahlungen futsch… dickes Lob vom Insolvenzverwalter und tschüß)!
Drum bin ich jetzt wieder in ner Kanzlei, geht wenigstens ned insolvent...
Ich würd den Mandanten wie nen Erstklässler an die Hand nehmen und ihm so lange zeigen wie man sich organisiert bis es klappt und wenn das nicht funktioniert ihn weiterschicken – haha, dann landet er da wo ich jetzt arbeite... Aber das Fressen kommt halt vor der Moral und ich werd mich nie dran gewöhnen.
Gruß Juno
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04.07.2010, 22:23
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Buha light – brauch Trost! Beitrag #8 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Königstein im Taunus
Beiträge: 1.167
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Zitat:
Zitat von junome
Ich würd den Mandanten wie nen Erstklässler an die Hand nehmen und ihm so lange zeigen wie man sich organisiert bis es klappt und wenn das nicht funktioniert ihn weiterschicken – haha, dann landet er da wo ich jetzt arbeite... Aber das Fressen kommt halt vor der Moral und ich werd mich nie dran gewöhnen.
Gruß Juno
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Das geht immer nur bis zu einem gewissen Punkt. Wie ich eingangs schon geschrieben habe die Mandanten gewisse Pflichten zu erfüllen. Wer so blauäugig ist und es schlichtweg ignoriert, was man wann wo wie zu erfüllen hat ist in meinen Augen auch nicht geeignet einen Gewerbebetrieb zu führen.
Ich weiss nicht, wie viele Mandate du in deiner Kanzlei betreust, aber man kann nicht jeden permanent auf Furz und Feuerstein hinweisen. Ein bisschen müssen die Leute auch schon selbst machen. Selbstverständlich wird in den ersten Jahren auf alles hingewiesen. Wenn aber ein Mandant nach 6 Jahren noch immer nicht gerafft hat, dass man bei Rechnungen über 150 EUR auf gewisse Dinge achten muss, dann kann ich ihm auch nicht helfen.
Vielleicht sollte man für solche "Pflegefälle" ein VIP-Honorar einrichten, wo immer auf alles hingewiesen wird (auf auch sachen, die ein Kaufmann wissen muss), das ist aber für diese "beratungsresistente" Klintel einfach nicht bezahlbar. Aus meiner Erfahrung sinds nämlich immer die selben.... nähmlich das BMW-Gewerbe........
Aero
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04.07.2010, 22:17
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Buha light – brauch Trost! Beitrag #9 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Königstein im Taunus
Beiträge: 1.167
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Zitat:
Zitat von junome
Nur 1 Beispiel:
Sollversteuerer werden das ganze Jahr über nach Ist verbucht und somit auch umsatzsteuerlich behandelt. Zum Jahresende werden die offenen Umsätze als Forderungen erfasst, aber unter dem Jahr genießt der Mandant den geldwerten steuerlichen Vorteil der zeitlichen Verzögerung. Argument: „Es ist den Mandanten nicht beizubringen die monatlichen Ausgangsrechnungen vorzulegen…“ Dürfte ich mir als Buchhalterin auf Selbständigenbasis selbiges erlauben? Nach dem Motto „des Mandanten Wille ist sein Königreich“? Oder würde ich mich bei solchem Vorgehen nicht durch schriftliche Entlastungsbestätigung gegen Regressforderungen des Kunden, bzw. des Finanzamts absichern müssen?
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Ich kenne die Mandantenstrukur nicht, allerdings kann ich das Argument vollkommen nachvollziehen.
Wenn der Mandant schlichtweg "beratungsresistent" ist, was soll denn der stuerliche Berater deiner Meinung nach machen? Immer wieder darauf hinweisen? Das Kostet Zeit und Geld. Der Mandant ist Kaufmann und wird (so ist es jedenfalls bei uns so) auf seine steuerlichen Verpflichtungen hingewiesen. Darüber hinaus wird darüber ein Protkoll geführt und gegengezeichnet. Wenn der Mandant dann immer noch nicht bereit ist, den Verpflichtungen nachzukommen wird er eine gewisse Zeit darauf hingewiesen, aber irgendwann ist auch schluss. Wir sind zwar Dienstleister, aber ein bisschen muss der Mandant auch mitarbeitern.
Bei den ganz wackeligen Kanidaten wird am Ende des Jahres sowieso eine Vollständigkeitserklärung vom Mandanten unterzeichnet - bei manchen gehts einfach nicht anders. Bei uns sind es die wenigsten.
Was das "erlauben" als selbstständige Buchhalterin anbelangt entzieht sich meiner Kenntis. Fakt ist, ein Steuerberater ist durch eine Haftpflichtversicherung (zu Recht) abgesichert.
Aero
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05.07.2010, 10:14
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Buha light – brauch Trost! Beitrag #10 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 31.08.2009
Beiträge: 14
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Zitat:
Zitat von Aerosoul
Darüber hinaus wird darüber ein Protokoll geführt und gegengezeichnet.
Bei den ganz wackeligen Kanidaten wird am Ende des Jahres sowieso eine Vollständigkeitserklärung vom Mandanten unterzeichnet - bei manchen gehts einfach nicht anders. Bei uns sind es die wenigsten.
Aero
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DAS war's Aero was mir noch gefehlt hat!
Merci und schönen Tag
Juno
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