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03.01.2010, 14:25
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Buchung -Weihnachtsfeier ? Beitrag #1
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 03.01.2010
Beiträge: 1
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Buchung -Weihnachtsfeier ?
Hallo wie verbuche ich die Rechnung unserer Weihnachtsfeier ? SKR 03 in Lexware!
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03.01.2010, 15:48
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Buchung -Weihnachtsfeier ? Beitrag #2
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 7.493
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Wenn der Aufwand 110 € je teilnehmendem Mitarbeiter nicht überschritten wurde, dann freiwillige soz. Aufwendungen 4140.
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04.01.2010, 09:46
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Buchung -Weihnachtsfeier ? Beitrag #3
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Benutzer
Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 95
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kann ich im Rahmen der Weihnachtsfeier ausgegebene Geschenke auch über 4140 buchen, wenn 110€ nicht überschritten werden?
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04.01.2010, 11:01
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Buchung -Weihnachtsfeier ? Beitrag #4
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 7.493
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Nein, hier gilt die Grenze von 40 € je Mitarbeiter, soweit das Geschenk steuerfrei bleiben soll. Es ist zu beachten, dass der MA in dem Jahr keine weiteren Geschenke steuerfrei erhalten kann. Ist es eine gute Flasche Whisky und bleibt im Rahmen der 110 €, könnte der MA diese auch auf der Feier ausgetrunken haben.
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04.01.2010, 14:55
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Buchung -Weihnachtsfeier ? Beitrag #5
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Benutzer
Registriert seit: 15.12.2008
Beiträge: 95
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ok verstehe 
welches Konto müsste ich denn bei steuerfreien Geschenken für MA nehmen?
4630?
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04.01.2010, 16:40
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Buchung -Weihnachtsfeier ? Beitrag #6
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 17.05.2009
Beiträge: 280
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Nein, das Konto ist nur für Geschenke an Geschäftsfreunde bis 35 Euro pro Jahr und Person.
Arbeitnehmergeschenke würde ich auch auf frewillig soziale Aufwendungen buchen.
Hab dazu auch nochmal ein paar Fragen...
Ist es eigentlich richtig, dass bei Arbeitnehmern immer vom Bruttobetrag ausgegangen wird? Hab das mal so gelernt, aber irgendwie steht das nirgendwo so wirklich.
Desweiteren hab ich noch gelesen, dass die 40-Euro-Geschenke auch mehrfach im Jahr gewährt werden können, wenn bestimmte Anlässe vorliegen. Ist das richtig?
Außerdem gibt es ja auch noch 44 Euro Freigrenze pro Monat für steuerfreie Sachbezüge an Arbeitnehmer. Wie grenzt man da genau ab zwischen Geschenk und Sachbezug? Und gilt das immer streng auf den Monat bezogen oder kann man auch mal drüber kommen, wenn es auf's Jahr gesehen im Durchschnitt nicht mehr als 44 Euro pro Monat ist?
Geändert von mephisto (04.01.2010 um 16:42 Uhr)
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04.01.2010, 16:52
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Buchung -Weihnachtsfeier ? Beitrag #7
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 17.05.2009
Beiträge: 280
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Hab noch eine ergänzende Frage dazu. Es gibt ja auch noch den Begriff Aufmerksamkeiten, wofür es ein separates Konto gibt. Hier gilt auch wieder eine 40-Euro-Grenze. Ist das noch wieder was anderes als die Geschenke? Und was ist dann der Unterschied. Gilt das nur für Arbeitnehmer und nur einmal jährlich oder monatlich? Irgendwie blick ich da nicht mehr so ganz durch.
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04.01.2010, 20:04
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Buchung -Weihnachtsfeier ? Beitrag #8
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 7.493
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Hi mephisto,
dass ist ja ein Sack voller Fragen. Auf eine will ich noch eingehen und das Thema nach oben und in die Diskussion schubsen. Geschenke an Mitarbeiter sind m.E. stets Brutto zu verstehen, da der MA es als Endverbraucher erhält. (So eindeutig steht es weder in R 19.6 noch in der LSt-Richtlinie, lässt aber m.E. nur diese Interpreation zu.) Ob man ein Geschenk von einer Aufmerksamkeit abgrenzen kann, bezweifele ich. Entscheidend ist, dass es unter 40 € bleibt und es einen Anlass für das Geschenk gibt (geprüft, ob es einen Anlass gibt, hat bei mir noch niemand).
Von dem ganzen Kram mit den Sachbezügen halte ich recht wenig, da damit ein erheblicher Verwaltungsaufwand verbunden ist. Wir haben das mit Tankgutscheinen geprüft und ganz schnell wieder verworfen.
Gruß
B.
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