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Einnahme-Überschuss-Rechnung

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Alt 01.02.2010, 16:54   Buchung von KFZ Beitrag #1 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.02.2010
Beiträge: 1
Standard Buchung von KFZ

Hallo,
mein Mann ist nebenberuflich selbständig. Wir haben EUR-Rechnung, ich buche mit Lexware. Mein Mann nutzt den PKW zu 30 % geschäftlich und zu 70 % privat. Bisher war es ein Leasingfahrzeug und wir haben die KFZ-Kosten auch so gebucht (30%/70%). Nun war der Leasingvertrag ausgelaufen und wir haben das Fahrzeug vom Autohaus übernommen. Finanzierung über die Bank des Autohauses. Vom Autohaus haben wir eine Rechnung mit ausgewiesener Vorsteuer bekommen. Da wir das Auto nur 30 % geschäftlich nutzen, können wir dann auch nur 30% von der Vorsteuer geltend machen, oder?
Ist es richtig wenn ich wie folgt buche:
1. Rechnung Autohaus
Soll: Anlage PKW + Vorsteuer; Haben: Kreditor Autohaus
2. Monatlich Raten:
Soll: Kreditor Autohaus; Haben: Bank
3. Zinsen aus Raten
Soll: Zinsaufwendungen; Haben: Bank
Wenn ich den PKW in die Afa einbuche, gehört das Auto dann automatisch zum Betriebsvermögen?
Danke im Voraus für Eure Antworten.
Gruss Claudia
Claudi66 ist offline  
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Alt 02.02.2010, 09:41   Buchung von KFZ Beitrag #2 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.02.2009
Beiträge: 708
Standard

Hallo Claudia,

Du mußt entscheiden, ob Du das Auto
a) einkommensteuerlich dem Betriebsvermögen und
b) umsatzsteuerlich dem Unternehmensvermögen zuordnest.

Beide Entscheidungen sind grundsätzlich voneinander unabhängig. Allerdings wird die praktische Umsetzung kompliziert, wenn sie unterschiedlich ausfallen.

Einkommensteuerlich gibt es nur ein Entweder-Oder. Beides kann – je nach dem Ergebnis Deiner Kalkulation – in Frage kommen. Wenn Betriebsvermögen, dann 70 % der Kosten als Entnahme buchen; wenn die km-Geld-Abrechnung mit 30 ct/km günstiger ist, dann Privatvermögen.

Umsatzsteuerlich kannst Du das Auto ganz, teilweise oder gar nicht dem Unternehmen zuordnen. Sinnvoll ist meistens nur die erste Variante: Du ziehst (sofort in der Voranmeldung, nicht erst in der Jahreserklärung! – sonst geht diese Lösung nicht mehr) die gesamte Vorsteuer ab und buchst jeweils 70 % der laufenden Kosten als Entnahme, wobei nur der Teil davon, für den Du Vorsteuer abgezogen hast, als umsatzsteuerpflichtige unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer unterliegt. Gesamte Entnahme also 70 % x (vorsteuerunbelasteter Teil der Kfz-Kosten + 1,19 x vorsteuerbelasteter Teil). Du hast damit einen kostenlosen Kredit in Höhe von 70 % der Vorsteuer aus dem Kaufpreis, den Du über die Abschreibungsdauer der Autos an das Finanzamt zurückzahlst. Wenn das Auto abgeschrieben ist, reduzieren sich Entnahme und Umsatzsteuer entsprechend.

Gruß Christian
Christian24 ist offline  
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