Hallo,
ich mache die Buchhaltung für einen kleinen Verein. Formelle Buchhaltungspflicht liegt nicht vor, ist aber gemeinnützig, also aufzeichnungspflichtig.
Wir haben keine (testierte) FiBu-Software, und eine Anschaffung ist derzeit auch nicht möglich. Ich möchte also die Bücher - z. B. das Journal - als Excel-Tabelle führen. Bestehen dagegen Bedenken, weil diese Art der Buchhaltung als EDV-gestütze gilt und daher ein Testat über die Einhaltung der GoB erfordert? (Nota Bene: Ich nutze Excel nur zur visualellen Darstellung und für einfache Funktionen, z. B. Summierung von Spalten). Buchungssätze usw. entwickele ich natürlich selbst, Gegenbuchungen ebenfalls manuell. Macht es in diesem Fall denn einen Unterschied, ob ich eine Excel-Tabelle nehme, eine Schreibmaschine oder die Tabelle handschriftlich führe?