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Kleinunternehmerregelung

In der Kleinunternehmerregelung wird die Pflicht zur Umsatzsteuer behandelt, die erst ab einer bestimmten Umsatzhöhe besteht. Wird diese nicht erreicht, kann auf den Mehrwertsteuerausweis und den Vorsteuerabzug verzichtet werden. Es kann aber auch freiwillig zur Umsatzsteuer optiert werden.


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Alt 10.09.2007, 19:52   Bitte um Hilfe - Start nebenberuflicher Selbständigkeit Beitrag #1
Hoeh
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Registriert seit: 10.09.2007
Beiträge: 3
Standard Bitte um Hilfe - Start nebenberuflicher Selbständigkeit

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem.

Ich bin junior - kaufmännischer Leiter einer mittelständigen Unternehmensgruppe.
Die Kinder dieser Unternehmensgruppe haben jetzt unabhängig ein neues Unternehmen gegründet.

Dieses Unternehmen soll ich jetzt kaufmännisch weiterführen bzw beraten. Doch wenn ich mir mein Gehalt bei der jetzigen Firma erhöhen lasse, bekomme ich kaum was raus. (Die Abgaben an Vater sind zu hoch)

Also hab ich mir gedacht, ich mach mich nebenberuflich selbständig.

Der Umsatz könnte anfangs pro Monat bei ca 1000€ liegen.
Soll dann aber auf 2500 € pro Monat nach 2-3 Jahren ausgebaut werden.
Was bzw. wieviel muss ich davon versteuern?

Wie soll ich meine Selbständigkeit am besten betreiben?

Freiberufler? (als eine Art Consulting)
oder gibts eine andere Möglichkeit? Wenn ja welche?

Kann ich da ich keine Investitionen habe sondern nur Einnahmen die Mehrwertsteuer bei Dingen wie KFZ-Reparaturen bzw. anderen Dingen irgendwie ziehen? So dass diese Rechnungen für mich billiger werden?

Ich hab in dieser Hinsicht keinerlei Erfahrung.

Vielen Dank im Voraus.
Hoeh ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.09.2007, 22:09   Bitte um Hilfe - Start nebenberuflicher Selbständigkeit Beitrag #2
Anne
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Registriert seit: 25.08.2004
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 1.379
Standard

Hallo,

ich habe mit deinem Beitrag auch ein Problem.

Wenn ein "junior - kaufmännischer Leiter" noch nicht mal weiß, daß
er nicht in einem mittelständigen sondern in einem mittelständischem Unternehmen beschäftigt ist, sehe ich für die Selbstständigkeit keine Perspektive und für das zu beratende Unternehmen ein Fiasko voraus.. Wovon willst du denn leben, wenn dein Umsatz pro Monat 1000 Euro ist?

Was bezahltst du an Abgaben an den Vater?

Nichts für ungut,
Anne ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.09.2007, 07:12   Bitte um Hilfe - Start nebenberuflicher Selbständigkeit Beitrag #3
Hoeh
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.09.2007
Beiträge: 3
Standard

Hey danke für die Antwort,

ich leite das Unternehmen jetzt schon 3 Jahre und ein fiasko hat es noch nicht gegeben. Hatte nach dem Studium Glück und mit einem Vater hat das nichts zu tun. Das erste Unternehmen wirft wenigstens soviel ab dass ich es sich für mich lohnt Privatpatient zu sein.

Ausserdem bin ich Bilanzbuchhalter und dipl. Wirtschaftsökonom. Aber leider habe ich mit selbständigkeit noch nichts am Hut.

Aber danke für die Hilfe.
Hoeh ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.09.2007, 09:44   Bitte um Hilfe - Start nebenberuflicher Selbständigkeit Beitrag #4
Ganzkoerperrucksack
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Registriert seit: 19.04.2005
Ort: Leipzig
Beiträge: 1.580
Standard

Zitat:
Zitat von Hoeh Beitrag anzeigen
Also hab ich mir gedacht, ich mach mich nebenberuflich selbständig.
Solche Konstruktionen sind stets gefährlich, da ein eventueller Prüfer immer versuchen wird, ein einheitliches Arbeitsverhältnis zu konstruieren, wahrscheinlich durch so eine Art "Arbeitslohn durch Dritte", der im Rahmen des ersten Arbeitsverhältnisses mit zu versteuern ist.

Davon mal abgesehen stimme ich Anne zu: Du bist Bilanzbuchhalter und Wirtschaftsökonom, hattest aber mit Selbstständigkeit noch nix am Hut? Das klingt ein bißchen wie ein Treppenwitz.
Ganzkoerperrucksack ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.09.2007, 10:30   Bitte um Hilfe - Start nebenberuflicher Selbständigkeit Beitrag #5
Anne
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Beiträge: 1.379
Standard

Zitat:
Zitat von Hoeh Beitrag anzeigen
Ausserdem bin ich Bilanzbuchhalter und dipl. Wirtschaftsökonom. Aber leider habe ich mit selbständigkeit noch nichts am Hut.
Als Bilanzbuchhalter solltest du wissen, unter welchen Voraussetzungen
Mehrwertsteuer, die übrigens Umsatzsteuer heißt, als Vorsteuer geltend
gemacht werden kann.
Anne ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.10.2007, 16:43   Bitte um Hilfe - Start nebenberuflicher Selbständigkeit Beitrag #6
riese
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Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 10.697
Cool Du kannst Dich drehen, wie Du willst

Hallo Hoeh,

Zitat:
Zitat von Hoeh
Ich bin junior - kaufmännischer Leiter einer mittelständigen Unternehmensgruppe.
Geschäftsführer oder Angestellter? Spielt aber steuerrechtlich keine große Rolle, da Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit.

Zitat:
Zitat von Hoeh
Doch wenn ich mir mein Gehalt bei der jetzigen Firma erhöhen lasse, bekomme ich kaum was raus. (Die Abgaben an Vater sind zu hoch)
Wenn Du auch Geschäftsführer des Tochterunternehmens würdest, hättest Du dort eine LStK nach Klasse VI abzugeben. Ob das billiger ist, weiß ich nicht.

Zitat:
Zitat von Hoeh
Also hab ich mir gedacht, ich mach mich nebenberuflich selbständig.

...

Wie soll ich meine Selbständigkeit am besten betreiben?

Freiberufler? (als eine Art Consulting)
auch sch..egal, denn dann würdest Du neben dem Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit auch noch Einkommen aus selbständiger Tätigkeit beziehen. Egal ob selbständig, nichtselbständig und welche Steuerklasse - alles unterliegt derselben Besteuerung - nämlich der Einkommensteuer - und bei der Einkommensteuererklärung würde eh alles zusammengerechnet. Die Steuer bleibt dieselbe. Da Du offensichtlich über der Pflichtversicherungsgrenze liegst, kannst Du auch bei den SV-Abgaben nichts mehr einsparen.

Zitat:
Zitat von Hoeh
Kann ich da ich keine Investitionen habe sondern nur Einnahmen die Mehrwertsteuer bei Dingen wie KFZ-Reparaturen bzw. anderen Dingen irgendwie ziehen? So dass diese Rechnungen für mich billiger werden?
Wenn das Fahrzeug als Geschäftswagen läuft, kannst Du das. Aber rechne auch den Eigenverbrauch, den Du zu versteuern hast, dagegen! Was dabei herauskommt, kann Dir hier keiner im Forum sagen. Da müsstest Du einem Steuerberater konkrete Zahlen liefern.
riese ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.10.2007, 16:57   Bitte um Hilfe - Start nebenberuflicher Selbständigkeit Beitrag #7
riese
Super-Moderator
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 10.697
Standard manche haben auch Ideen...

Hallo Ganzkoerperrucksack,

Zitat:
Zitat von Ganzkoerperrucksack
Solche Konstruktionen sind stets gefährlich, da ein eventueller Prüfer immer versuchen wird, ein einheitliches Arbeitsverhältnis zu konstruieren, wahrscheinlich durch so eine Art "Arbeitslohn durch Dritte", der im Rahmen des ersten Arbeitsverhältnisses mit zu versteuern ist.


Auf solche Klöpse kommen wohl nur Prüfer aus den neuen Bundesländern - und auch nur dann, wenn sie beide Betriebe gleichzeitig prüfen. Solche Fiktionen sind unrealistisch und überflüssig. Wenn er von 2 Arbeitgebern Arbeitslohn bezieht, muss er ein Arbeitsverhältnis nach Klasse VI besteuern und ist damit zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Da fließt das sowieso zusammen.

Gruß
Rainer
riese ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.10.2007, 17:57   Bitte um Hilfe - Start nebenberuflicher Selbständigkeit Beitrag #8
Ganzkoerperrucksack
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Ganzkoerperrucksack
 
Registriert seit: 19.04.2005
Ort: Leipzig
Beiträge: 1.580
Standard

Hallo Rainer,
Zitat:
Zitat von riese Beitrag anzeigen
Auf solche Klöpse kommen wohl nur Prüfer aus den neuen Bundesländern...
Wieso denn das? Ist nicht schon zusammengewachsen, was definitiv zusammengehört?
Zitat:
Zitat von riese Beitrag anzeigen
und auch nur dann, wenn sie beide Betriebe gleichzeitig prüfen.
Meistens werden alle Konzernfirmen zusammen geprüft, ganz blöde ist die Finanzverwaltung schließlich auch nicht. Zumindest nicht immer.
Zitat:
Zitat von riese Beitrag anzeigen
Solche Fiktionen sind unrealistisch und überflüssig.
Meine Rede, meine Rede. Leider bringen sie Geld in die Kasse...
Ganzkoerperrucksack ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.10.2007, 11:27   Bitte um Hilfe - Start nebenberuflicher Selbständigkeit Beitrag #9
Bilanzdesigner
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Registriert seit: 27.08.2007
Beiträge: 33
Standard

Zitat:
Zitat von riese Beitrag anzeigen
Auf solche Klöpse kommen wohl nur Prüfer aus den neuen Bundesländern - und auch nur dann, wenn sie beide Betriebe gleichzeitig prüfen. Solche Fiktionen sind unrealistisch und überflüssig. Wenn er von 2 Arbeitgebern Arbeitslohn bezieht, muss er ein Arbeitsverhältnis nach Klasse VI besteuern und ist damit zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Da fließt das sowieso zusammen.
Moin Rainer und Jens,

solche "Klöpse" sind bei uns in Hamburg mehr oder minder an der Tagesordnung...und zwar bei den Jungs von der Rentenversicherung!

Dem Fiskus kann es in der Tat egal sein, wie man das Kind nennt, ob via LStK oder EStE das Geld in die Kassen kommt.

Jedoch bemisst sich die Pflichtversicherung in der SV danach, ob jemand Arbeitnehmer ist oder nicht (die Fälle der pflichtversicherten Selbstständigen lasse ich jetzt mal bewusst ein wenig aussen vor...). Daher ist es im Grundsatz für diese Leute durchaus entscheidend, welcher Status festgestellt wird. Eben deshalb ist die wunderschöne Kostruktion der Scheinselbstständigkeit / arbeitnehmerähnlichen Selbstständigkeit ja erst entwickelt worden.

Und nur, weil jemand die KV-Grenze überschreitet, heisst es ja noch nicht, dass er auch die RV-Pflichtgrenze überschreitet. Wenn da noch Platz ist, wird es dann auch wieder interessant.

Man kann nach Aussagen der RV übrigens beim gleichen Unternehmen sowohl/gleichzeitig angestellt wie auch freiberuflich tätig sein. Allerdings müssen da schon recht abstruse Konstruktionen vorliegen. Z.B. der hauptberuflich angestellte Lohnbuchhalter einer Versicherung wird nebenberuflich selbstständig als Versicherungsvertreter dieser Versicherung tätig. Dann kann es durchaus akzeptiert werden. Wenn aber, was hier ja der Fall ist, die gleiche Tätigkeit ausgeübt wird, dann reicht es schon aus, das die beteiligten Unternehmen irgendwie mit einander verbunden sind. Dann gilt es grundsätzlich als ein einheitliches Vertragsverhältnis. Also insgesamt als versicherungspflichtige Angestelltentätigkeit.

Wäre ja auch eine super Gestaltung sonst: Meine Angestellten arbeiten alle für EUR 801 mtl. in der Hauptfirma, und nebenbei freiberuflich dann für extra dafür gegründete Untereinheiten. Alle Leute sind dann über die Anstellung voll krankenversichert und wir alle sparen und unendlich viel Geld an Sozialabgaben. AN wie AG.

Das ist bei wie auch immer verbundenen Unternehmen bei SV-Prüfungen daher immer irgendwie Schwerpunktthema.

Gruß
Stefan
Bilanzdesigner ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.02.2009, 17:59   Bitte um Hilfe - Start nebenberuflicher Selbständigkeit Beitrag #10
f-i-n-i
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.02.2007
Beiträge: 144
Standard freiberufler

moin,

frage heute mal für eine frau (20 jahre) die mir aushilft und dafür jeden monat eine rechnung stellt. sie hat keine weiteren einkommen. lebt bei ihren eltern. versichert auch über ihre eltern.

also gewerbe ist angemeldet und sie schreibt mir jeden monat eine rechnung ohne mwst. umsatz nicht mehr als 2000 eur im letzten jahr.

muss sie jetzt eine einkommenssteuerklärung abgeben für 2008?
sie hat noch nie eine abgegeben.
muss sie eine umsatsteuer und gwerbesteuermeldung machen?
oder was muss sie überhaupt machen?

danke für eure hilfe!

ciao fini
f-i-n-i ist offline   Mit Zitat antworten
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