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Jahresabschluss und Bilanzierungs Glossar

Jahresabschluss und Bilanzierungs Glossar
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Alt 08.02.2010, 20:38   Bilanz korrigieren Beitrag #1 (permalink)
Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2009
Beiträge: 44
Standard Bilanz korrigieren

Guten Abend,

wenn mir ein Fehler bei der lfd. Buchhaltung 2005 passiert ist, müsste man dann die Bilanz korrigieren, auch wenn es sich nicht zum Nachteil des Fa. auswirken würde, sondern eher zu meinem kleinen Nachteil? Es geht mir um die gesetzliche Verpflichtung; vor allem im Hinblick auf die Steuergesetze.

Liebe Grüße

Die Heidi
Labbylady ist offline  
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Alt 09.02.2010, 08:02   Bilanz korrigieren Beitrag #2 (permalink)
Super-Moderator
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 4.545
Standard

Hallo Heidi,

Berichtigungen von Vorjahresbilanzen sind rechtlich nur zulässig bis zur Rechtskraft des ergangenen Steuerbescheides, technisch fast in keinem Programm. Wenn Du jetzt einen Fehler aus 2005 entdeckst, musst Du die Berichtigung in 2009 (wenn noch kein JAB erfolgt ist) oder in 2010 vornehmen. Sind nur GUV-Konten betroffen, buchst Du das als periodenfremden Aufwand oder Ertrag ein. Ist ein Bestandskonto betroffen, buchst Du die Differenz bei dem Bestandskonto und benutzt eines der beiden v.g. Konten als Gegenkonten (niemals gegen Eigenkapital buchen!).

Aber schau erst mal auf den Steuerbescheid von 2005 - ob der überhaupt den Satz "Er ergeht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung" enthält. Wenn ja, kannst Du Gift darauf nehmen, dass Dir spätestens Ende November/Anfang Dezember eine Prüfungsanordnung ins Haus flattert, denn am 01.01.2011 wäre der Vermerk gegenstandslos. Fehlt der Vermerk, sollte Dich die Sache nicht weiter jucken.

Gruß
Rainer
riese ist offline  
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Alt 09.02.2010, 18:51   Bilanz korrigieren Beitrag #3 (permalink)
Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2009
Beiträge: 44
Standard

Hallo Rainer,

also wenn bei den Bestandskonten in den Vorjahren etwas nicht stimmt und die Vorraussetzungen dafür zustreffend sind, dass dies nicht mehr in den bereits abgeschlossenen Jahren nachträglich erledigt werden kann, buch ich den "Fehlbetrag" auf dem Bestandskonto gegen v.g. Konten. Was meinst Du jetzt mit v.g.; etwa wider den periodenfremden Aufwand oder Ertrag.

Liebe Grüße

die Heidi
Labbylady ist offline  
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Alt 09.02.2010, 19:47   Bilanz korrigieren Beitrag #4 (permalink)
Super-Moderator
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 4.545
Standard

Hallo Heidi,

Zitat:
Was meinst Du jetzt mit v.g.; etwa wider den periodenfremden Aufwand oder Ertrag.
genau den.

Gruß
Rainer
riese ist offline  
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Alt 10.02.2010, 11:01   Bilanz korrigieren Beitrag #5 (permalink)
Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2009
Beiträge: 44
Standard

Hallo,

Ach so, Du meinst "vor genannten" Konten. Ja, ich war mich nicht sicher. Ich schreib´halt immer oder kenne es unter "o.g." für oben genannt.

Liebe Grüße

die Heidi
Labbylady ist offline  
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