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Alt 18.11.2009, 17:56   Bewertung von Forderungen Beitrag #1 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.11.2009
Beiträge: 1
Unglücklich Bewertung von Forderungen

Hallo,

folgendes Problem: Ich schreibe übermorgen eine wichtige Schulaufgabe und wir haben heute einige Übungsaufgaben dazu bekommen. Bisher lief alles gut dann kam das Blatt mit den Aufgaben zur Bewertung von Forderungen. Ich versteh die erste Aufgabe absolut nicht und weiß nicht wie man auf die Beträge kommt. Habe schon in den Unterlagen nachgeschaut und nichts gefunden was mir helfen könnte.

Wäre nett wenn ihr mir helfen könntet. Ich weiß nicht mehr weiter.

Ich habe die Aufgabe mal hochgeladen:


Wenn Sie jemand nicht öffnen kann bin ich auch bereit sie abzutippen.

Ich hoffe ihr könnte mir helfen :/

Danke schonmal im Vorraus für eure Bemühungen.
French Toast ist offline  
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Alt 18.11.2009, 21:22   Bewertung von Forderungen Beitrag #2 (permalink)
Super-Moderator
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 4.545
Standard

Hallo French Toast,

erstens sind die Hyroglyphen wirklich sehr klein und vergrößern lässt sch die Sache offensichtlich auch nicht und zweitens sagen wir hier Schulaufgaben nicht vor, sondern wir erwarten zunächst Deinen eigenen Lösungsvorschlag und nehmen dann dazu Stellung.

Gruß
Rainer
riese ist offline  
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Alt 18.11.2009, 21:43   Bewertung von Forderungen Beitrag #3 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.02.2009
Beiträge: 829
Standard

Hallo French Toast,

hast Du daran gedacht, daß nur der Nettobetrag – ohne Umsatzsteuer – wertberichtigt werden muß, weil man sich die Umsatzsteuer bei Forderungsausfall vom Finanzamt wiederholen kann?

Gruß Christian
Christian24 ist offline  
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Alt 19.11.2009, 00:05   Bewertung von Forderungen Beitrag #4 (permalink)
Super-Moderator
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 4.545
Standard

Hallo Christian,

Zitat:
Zitat von Christian24
hast Du daran gedacht, daß nur der Nettobetrag – ohne Umsatzsteuer – wertberichtigt werden muß, weil man sich die Umsatzsteuer bei Forderungsausfall vom Finanzamt wiederholen kann?
das stimmt so nicht ganz. Die Forderung (Bilanz Aktiva) verschwindet in voller Höhe, nur die Gegenbuchung splittet sich in einen Aufwand (Forderungsverlust) und eine negative Umsatzsteuer.

Recht hast Du natürlich dahingehend, dass es im Portemmonnaie nur zu 81% wehtut (und das auch noch abzüglich des Einkommens- oder Körperschaftssteuervorteils, der sich durch den geringeren Gewinn ergibt).

Gruß
Rainer
riese ist offline  
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Alt 19.11.2009, 20:15   Bewertung von Forderungen Beitrag #5 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.02.2009
Beiträge: 829
Standard

Hallo Rainer,

wenn wir schon genau sein wollen, dann bitte wirklich genau:

Es gibt Abstufungen in der Wahrscheinlichkeit des Forderungsausfalls:
Stufe 1 (statistische Wahrscheinlichkeit) => pauschale Wertberichtigung
Stufe 2 (konkrete Gefährdung) => Einzelwertberichtigung
Stufe 3 (mit Eingang auf absehbare Zeit nicht mehr zu rechnen) => Ausbuchen der Umsatzsteuer
Stufe 4 (definitiver Zahlungsausfall).

Darüber hinaus können wir auch noch nach Handels- und Steuerbilanz differenzieren: in letzterer dürfen ja nur voraussichtlich dauernde Wertminderungen berücksichtigt werden; die Finanzverwaltung legt das so aus, daß bis zur Bilanzaufstellung eingegangene Forderungen nicht in die Pauschalwertberichtigung einbezogen werden dürfen.

Nicht immer fallen Stufe 2 und 3 zeitlich zusammen. Eine Einzelwertberichtigung ist also häufig bereits zu einem Zeitpunkt angebracht, an dem die Umsatzsteuerberichtigung noch nicht zulässig ist. Von diesem Szenario bin ich auch in der vorliegenden Aufgabe ausgegangen.

Im übrigen wäre es, soweit der Grund der Wertberichtigung in einem zu erwartenden Zinsverlust besteht, sogar konsequent, den Bruttobetrag wertzuberichtigen; diese Differenzierung wird allerdings aus Praktikabilitätsgründen i. d. R. nicht gemacht.

Gruß Christian
Christian24 ist offline  
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Alt 20.11.2009, 18:43   Bewertung von Forderungen Beitrag #6 (permalink)
Super-Moderator
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 4.545
Standard

Hallo Christian,

es gibt noch eine weitere Variante, die hier bei den Stufen 2 und 3 angewandt werden kann - die Umbuchung auf "Zweifelhafte Forderungen". Faktisch findet hier eine Einzelwertberichtigung statt, aber keine Pauschalwertberichtigung (die Summe der Forderungen bleibt unverändert). Unter dem Begriff "Wertberichtigung" ist aber nur die erfolgswirksame Wertminderung zu verstehen.

Gruß
Rainer
riese ist offline  
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