Bei der Auflösung der GbR wird (zwecks Aufdeckung schlafender Gewinne) eine Schlussbilanz erstellt. Dieser wird den Gesellschaftern nach Anteilen zugerechnet.
Ich verstehe nicht recht, was für Kapitalanteile übertragen werden sollen, die GbR hat ja keine Bestandskonten.
Was nun neu verteilt werden kann sind nur die (nach voriger Schlussbilanz jeweils zu versteuernden) Gewinne. Das wären dann aber Schenkungen.
Die neue GbR gründet sich dann mit den verbliebenen 3 Gesellschaftern.
Vielleicht hab ich auch die Frage nicht richtig verstanden.