Aber hier gibts die Infos auch kostenfrei:
1%-Methode bei Betriebs-Pkw rückwirkend geändert
Das »Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen« bringt rückwirkend zum 1.1.2006 einschneidende Änderungen. Betroffen sind Selbstständige, die bisher den Privatanteil für die private Pkw-Nutzung nach der 1%-Methode berechnet haben.
Erst am 7.4.2006 gab der Bundesrat seine Zustimmung zu dem Gesetz. Offiziell verkündet worden ist es noch nicht. Und dennoch sollen dadurch bereits ab 1.1.2006 »ungerechtfertigte Steuervorteile« beim auch privat genutzten Betriebs-Pkw gestrichen werden. Leider bringt das viel Unsicherheiten, eine höhere Steuerbelastung und bürokratischen Mehraufwand sowohl für Unternehmer als auch für die Finanzämter mit sich.
Das ist neu: Die 1%-Methode darf jetzt nur noch bei einem Auto angewendet werden, das zu über 50% betrieblich genutzt wird und damit zum notwendigen Betriebsvermögen gehört. Bei dieser Methode wird als Privatanteil monatlich 1% des Bruttolistenpreises versteuert. Bisher war dieses Verfahren auch bei solchen Fahrzeugen möglich, die nur zwischen 10% und 50% betrieblich genutzt wurden und vom Unternehmer dem »gewillkürten Betriebsvermögen« zugeordnet worden waren. Gerade in solchen Fällen mit nur geringer betrieblicher Nutzung kam es oft zu Steuervorteilen von einigen tausend Euro im Jahr. Typische Zielgruppe der Neuregelung sind Freiberufler wie Fachärzte oder Zahnärzte, die ihren teuren Pkw beispielsweise nur zu 15% betrieblich nutzen.
Das muss in Zukunft geklärt werden: Zunächst muss der Unternehmer glaubhaft machen, ob die betriebliche Nutzung über 50% liegt. Wenn ja, ändert sich für ihn steuerlich nichts. Bei einer betrieblichen Nutzung bis zu 50% jedoch wird es aufwendig. Denn in diesem Fall muss zusätzlich der genaue Umfang der privaten Nutzung festgestellt werden. Die darauf entfallenden Kosten erhöhen dann als Privatanteil den Gewinn.
Das fehlt noch: Leider steht gerade zu den problematischen Punkten der Neuregelung nichts im Gesetz. Welche Anforderungen an den Nachweis der konkreten Nutzung gestellt werden, ist bisher mehr als unklar. Wir hoffen, dass es dazu bald ein erläuterndes BMF-Schreiben geben wird.
Quelle:
http://www.steuertipps.de/?menuID=8&...oftlinkID=8749