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Jahresabschluss

Der Jahresabschluss stellt das Ende einer Rechnungsperiode dar. Hier gibt es Ratschläge zu Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang sowie die Vor- und Nachbereitungen des Jahresabschluss nach HGB.


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Alt 10.05.2012, 10:01   Berechnung Rückstellung Tantieme Beitrag #1
Floka
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Registriert seit: 10.05.2012
Beiträge: 2
Standard Berechnung Rückstellung Tantieme

Tag

Hab hier ein Problem. Geht um eine GmbH, wo eine Rückstellung (Bilanz §4 (1)) für ein Tantieme eines Mitarbeiters zu berechnen ist.
Allerdings steht im Arbeitsvertrag:
...beträgt die Tantieme 20% vom Gewinn nach Steuern.

Gibt es da eine bestimmt Formel für die Berechnung?
Floka ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.05.2012, 10:05   Berechnung Rückstellung Tantieme Beitrag #2
docb
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 7.493
Standard

Zitat:
Gibt es da eine bestimmt Formel für die Berechnung?
Ja und Nein. Wenn es so vereinbart ist, ist der Gewinn nach Steuern zu ermitteln und davon sind 20 % als Rückstellung einzustellen. Zu beachten ist, dass diese Rückstellung den Gewinn wieder mindert. Aber hier kommt es auf die exakte Forumulierung in der Satzung an.
docb ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.05.2012, 12:30   Berechnung Rückstellung Tantieme Beitrag #3
Floka
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.05.2012
Beiträge: 2
Standard

Genau das ist das Problem.
Die Rückstellung mindert den Gewinn und somit wieder die berechnete Steuerrückstellung...
Man müsste immer und immer wieder neu berechnen oder seh ich das falsch?
Floka ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.05.2012, 12:43   Berechnung Rückstellung Tantieme Beitrag #4
docb
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 7.493
Standard

Das siehst du falsch. Wenn in der Satzung steht, dass der Gewinn nach Steuern die Berechnungsgrundlage ist, dann hast du einen verbindlichen Wert. Davon wird dann die Tantieme berechnet. Dass sich dann die Steuer neu berechnet ist nun mal so. Anderenfalls ließe sich die Steuer auch berechnen, entscheidend ist aber was in der Satzung steht.
docb ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.05.2012, 13:31   Berechnung Rückstellung Tantieme Beitrag #5
riese
Super-Moderator
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 10.716
Standard

Hallo Floka,

sowohl für die Tantieme als auch für die Steuern kannst Du eine Rückstellung bilden, der jedoch geschätzte Zahlen zugrundegelegt werden müssen.

Wenn der Steuerbescheid da ist, geht die Differenz zwischen Rückstellung und tatsächlichem Steuerbescheid in den periodenfremden Aufwand/Ertrag. Erst dann kannst Du die Tantieme endgültig berechnen, auszahlen und dann auch die RS für die Tantieme ausbuchen.

Der Mitarbeiter kann also nicht davon träumen, bereits aufgrund der Rückstellung frühzeitig die Tantieme ausgezahlt zu bekommen. Höchstens kann ihm ein Abschlag darauf gewährt werden.

Gruß
Rainer
riese ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.05.2012, 13:38   Berechnung Rückstellung Tantieme Beitrag #6
docb
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 7.493
Standard

Zitat:
Der Mitarbeiter kann also nicht davon träumen, bereits aufgrund der Rückstellung frühzeitig die Tantieme ausgezahlt zu bekommen. Höchstens kann ihm ein Abschlag darauf gewährt werden.
Einspruch: Wenn in der Satzung steht, dass die Tantieme auf der Grundlage des Gewinns nach Steuern zu zahlen ist, sollte der berechnete Gewinn die Grundlage sein. Dass sich danach die Steuerlast und damit der Gewinn ändert, spielt für den Empfänger der Tantieme keine Rolle, es sei denn, es ist etwas anderes in der Satzung geregelt. Insofern muss der Mitarbeiter auch nicht warten, bis die Steuerbescheide vorliegen. Überlegenswert wäre allerdings festzulegen, wie sich eventuelle Gewinnänderungen durch Festsetzungen des FA bzw. durch Betriebsprüfungen auf die Tantieme auswirken. Aber das ist eine andere Baustelle.
docb ist offline   Mit Zitat antworten
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