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10.05.2012, 10:01
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Berechnung Rückstellung Tantieme Beitrag #1
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 10.05.2012
Beiträge: 2
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Berechnung Rückstellung Tantieme
Tag
Hab hier ein Problem. Geht um eine GmbH, wo eine Rückstellung (Bilanz §4 (1)) für ein Tantieme eines Mitarbeiters zu berechnen ist.
Allerdings steht im Arbeitsvertrag:
...beträgt die Tantieme 20% vom Gewinn nach Steuern.
Gibt es da eine bestimmt Formel für die Berechnung?
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10.05.2012, 10:05
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Berechnung Rückstellung Tantieme Beitrag #2
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 7.493
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Zitat:
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Gibt es da eine bestimmt Formel für die Berechnung?
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Ja und Nein. Wenn es so vereinbart ist, ist der Gewinn nach Steuern zu ermitteln und davon sind 20 % als Rückstellung einzustellen. Zu beachten ist, dass diese Rückstellung den Gewinn wieder mindert. Aber hier kommt es auf die exakte Forumulierung in der Satzung an.
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10.05.2012, 12:30
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Berechnung Rückstellung Tantieme Beitrag #3
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 10.05.2012
Beiträge: 2
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Genau das ist das Problem.
Die Rückstellung mindert den Gewinn und somit wieder die berechnete Steuerrückstellung...
Man müsste immer und immer wieder neu berechnen oder seh ich das falsch?
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10.05.2012, 12:43
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Berechnung Rückstellung Tantieme Beitrag #4
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 7.493
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Das siehst du falsch. Wenn in der Satzung steht, dass der Gewinn nach Steuern die Berechnungsgrundlage ist, dann hast du einen verbindlichen Wert. Davon wird dann die Tantieme berechnet. Dass sich dann die Steuer neu berechnet ist nun mal so. Anderenfalls ließe sich die Steuer auch berechnen, entscheidend ist aber was in der Satzung steht.
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10.05.2012, 13:31
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Berechnung Rückstellung Tantieme Beitrag #5
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Super-Moderator
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 10.716
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Hallo Floka,
sowohl für die Tantieme als auch für die Steuern kannst Du eine Rückstellung bilden, der jedoch geschätzte Zahlen zugrundegelegt werden müssen.
Wenn der Steuerbescheid da ist, geht die Differenz zwischen Rückstellung und tatsächlichem Steuerbescheid in den periodenfremden Aufwand/Ertrag. Erst dann kannst Du die Tantieme endgültig berechnen, auszahlen und dann auch die RS für die Tantieme ausbuchen.
Der Mitarbeiter kann also nicht davon träumen, bereits aufgrund der Rückstellung frühzeitig die Tantieme ausgezahlt zu bekommen.  Höchstens kann ihm ein Abschlag darauf gewährt werden.
Gruß
Rainer
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10.05.2012, 13:38
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Berechnung Rückstellung Tantieme Beitrag #6
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 7.493
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Zitat:
Der Mitarbeiter kann also nicht davon träumen, bereits aufgrund der Rückstellung frühzeitig die Tantieme ausgezahlt zu bekommen. Höchstens kann ihm ein Abschlag darauf gewährt werden.
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Einspruch: Wenn in der Satzung steht, dass die Tantieme auf der Grundlage des Gewinns nach Steuern zu zahlen ist, sollte der berechnete Gewinn die Grundlage sein. Dass sich danach die Steuerlast und damit der Gewinn ändert, spielt für den Empfänger der Tantieme keine Rolle, es sei denn, es ist etwas anderes in der Satzung geregelt. Insofern muss der Mitarbeiter auch nicht warten, bis die Steuerbescheide vorliegen. Überlegenswert wäre allerdings festzulegen, wie sich eventuelle Gewinnänderungen durch Festsetzungen des FA bzw. durch Betriebsprüfungen auf die Tantieme auswirken. Aber das ist eine andere Baustelle.
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