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Abgrenzung

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Alt 26.09.2008, 11:49   Beitrag AV 2007 in 2008 bezahlt - sonst.VB Beitrag #1 (permalink)
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Standard Beitrag AV 2007 in 2008 bezahlt - sonst.VB

Hallo,

hätte gerne mal Euren erfahrenen Rat. Bei uns war die Lohnbuchhaltung 2007 fehlerhaft.

Nun tritt zum JA folgende Frage auf. MA wandelt Gehalt in eine AV um. Der Arbeitgeber zahlt den Beitrag an die Versicherung und behält diesen dann
mit der Lohnabrechnung ein.

Für 2 Monate (nehmen wir mal 200,00 € pro Monat an) wurden die Beiträge dazu erst 2008 bezahlt. Dem Mitarbeiter haben wir das ,nach der Lohnkorrektur, im jeweiligen Monat abgezogen.

Auf dem Konto 1700 (SKR 03) entsteht somit per 31.12.2007 ein Habensaldo von 400,00 €. Nachdem bei der Überweisung in 2008 der Jahresabschluss 2007 noch nicht fertig war, habe ich die Buchung über sonst. Verbindlichkeiten gebucht (Kto. 1700).

Der Steuerberater sagt, dass es falsch ist und ich diese Buchung stornieren muß.

Liege ich wirklich so verkehrt und wenn ja warum?

Danke vorab für Antworten.
Ciao mitternachtssperling

Geändert von mitternachtssperling (26.09.2008 um 11:51 Uhr)
mitternachtssperling ist offline  
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Alt 26.09.2008, 15:50   Beitrag AV 2007 in 2008 bezahlt - sonst.VB Beitrag #2 (permalink)
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Benutzerbild von Ganzkoerperrucksack
 
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Beiträge: 1.555
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Hallo,
Zitat:
Zitat von mitternachtssperling Beitrag anzeigen
Der Steuerberater sagt, dass es falsch ist und ich diese Buchung stornieren muß.
Ich kann hier zunächst keinen groben Fehler erkennen. Könntest Du nochmal schreiben, welche Buchung in welchem Jahr genau falsch sein soll?
Ganzkoerperrucksack ist offline  
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Alt 28.09.2008, 04:15   Beitrag AV 2007 in 2008 bezahlt - sonst.VB Beitrag #3 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Ganzkoerperrucksack Beitrag anzeigen
Hallo,Ich kann hier zunächst keinen groben Fehler erkennen. Könntest Du nochmal schreiben, welche Buchung in welchem Jahr genau falsch sein soll?
Hallo Ganzkörperrucksack,

ja, wenn ich das genau wüßte. Der Steuerberater klärt einen ja nicht genau auf. Darf man keine Buchungen, die Gehalt betreffen über das Konto 1700 buchen?

Wenn das nicht verboten ist, frage ich die Begründung beim Steuerberater nochmals ab.

Ciao
mitternachtssperling
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Alt 28.09.2008, 13:26   Beitrag AV 2007 in 2008 bezahlt - sonst.VB Beitrag #4 (permalink)
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Zitat:
Zitat von mitternachtssperling Beitrag anzeigen
Darf man keine Buchungen, die Gehalt betreffen über das Konto 1700 buchen?
Es gibt zwar für alle gängigen Sachverhalte aus der Lohnabrechnung im SKR03 die Konten ab 1740 zum Verbuchen, aber so richtig verboten falsch ist es nicht, wenn man mal was über 1700 zieht.
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Alt 09.10.2008, 09:49   Beitrag AV 2007 in 2008 bezahlt - sonst.VB Beitrag #5 (permalink)
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Beiträge: 18
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Zitat:
Zitat von Ganzkoerperrucksack Beitrag anzeigen
Es gibt zwar für alle gängigen Sachverhalte aus der Lohnabrechnung im SKR03 die Konten ab 1740 zum Verbuchen, aber so richtig verboten falsch ist es nicht, wenn man mal was über 1700 zieht.
Danke, Verbindlichkeiten und Forderungen sollen zum Jahresende ausgewiesen werden.

Ansonsten sind wir eine kleine Kapitalgesellschaft aber bilanziert wurde trotzdem nach § 266 HGB.

Viele Grüße
mitternachtssperling
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Alt 09.10.2008, 19:19   Beitrag AV 2007 in 2008 bezahlt - sonst.VB Beitrag #6 (permalink)
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Benutzerbild von Ganzkoerperrucksack
 
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Beiträge: 1.555
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Es geht vor allem um die Bilanzvermerke bei den sonstigen Verbindlichkeiten, wie zB

Sonstige Verbindlichkeiten
davon aus Steuern (hier muss u.a. die Lohnsteuer rein)
davon aus sozialer Sicherheit (hier müssen vor allem die SV-Beiträge rein)

Wenn Du die Konten 1741 und 1742 bebuchst, dann erfolgt meist die richtige automatische Bilanzausgabe durch die Software.
Ganzkoerperrucksack ist offline  
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