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26.01.2010, 14:43
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Behandlung Frühstück auf Hotelrechnungen Beitrag #1 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 17.09.2009
Beiträge: 22
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Behandlung Frühstück auf Hotelrechnungen
Hallo an Alle,
mal folgende Frage:
Wie muss ich denn jetzt korrekterweise Hotelrechnungen buchen, bei denen das Frühstück aufgrund der USt-Satzveränderung bei Übernachtungen getrennt ausgewiesen ist?
Also folgender Fall:
AN übernachtet im Hotel.
Rechnung lautet 63,- inkl. 7% MwSt für Übernachtung + 7,- inkl 19% für´s Frühstück.
Folgende Fragen:
a) Darf ich die Vorsteuer aus beiden Beträgen ziehen?
b) was muss ich dem Arbeitnehmer abziehen? Den Brutto-oder den Nettobetrag für das Frühstück.
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26.01.2010, 17:29
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Behandlung Frühstück auf Hotelrechnungen Beitrag #2 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 17.05.2009
Beiträge: 280
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Der Arbeitnehmer bekommt nur die 63 Euro für die Übernachtung ausgezahlt. Das Frühstück bleibt komplett außen vor. Dafür gibt's dann ja aber noch die Verpflegungspauschale, wenn er an einem Tag mehr als 8 Stunden unterwegs war.
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27.01.2010, 15:52
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Behandlung Frühstück auf Hotelrechnungen Beitrag #3 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 17.09.2009
Beiträge: 22
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Zitat:
Zitat von mephisto
Der Arbeitnehmer bekommt nur die 63 Euro für die Übernachtung ausgezahlt. Das Frühstück bleibt komplett außen vor. Dafür gibt's dann ja aber noch die Verpflegungspauschale, wenn er an einem Tag mehr als 8 Stunden unterwegs war.
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Aber was mache ich, wenn der Arbeitnehmer die Rechnung mit einer Firmenkreditkarte bezahlt hat, somit also der komplette Betrag dem Firmenkonto belastet wurde?
Und, aus welchem Betrag darf der Unternehmer dann die Vorsteuer ziehen?
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27.01.2010, 23:56
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Behandlung Frühstück auf Hotelrechnungen Beitrag #4 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.07.2009
Beiträge: 144
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Wenn die Rechnung auf den Arbeitgeber ausgestellt ist:
Der Rechnungsbetrag wird komplett verbucht und Vorsteuer kann gezogen werden.
Beispiel:
Arbeitnehmer fährt gestern um 7.00 ab und kommt heute um 18.00 Uhre zurück und übernachtet 1*Hotel mit Frühstück 70,- €
Der Arbeitnehmer hat insgesamt Anspruch auf 2*12,- Euro Verpflegungspauschale da über 14 (<24h) Stunden an zwei Tagen abwesend.
2 Versionen:
Der Arbeitnehmer bekommt 24,- Euro erstattet und muss zum Ausgleich
dern Sachbezugswert von 1,57 € mit dem Lohn versteuern.
oder
Arbeitnehmer bekommt 24,- € - 1,57 € = 22,43 ausbezahlt und muss nichts mehr versteuern.
Lg
Maik
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25.02.2010, 17:03
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Behandlung Frühstück auf Hotelrechnungen Beitrag #5 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 17.09.2009
Beiträge: 22
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Zitat:
Zitat von HerrSollanHaben
Wenn die Rechnung auf den Arbeitgeber ausgestellt ist:
Der Rechnungsbetrag wird komplett verbucht und Vorsteuer kann gezogen werden.
Beispiel:
Arbeitnehmer fährt gestern um 7.00 ab und kommt heute um 18.00 Uhre zurück und übernachtet 1*Hotel mit Frühstück 70,- €
Der Arbeitnehmer hat insgesamt Anspruch auf 2*12,- Euro Verpflegungspauschale da über 14 (<24h) Stunden an zwei Tagen abwesend.
2 Versionen:
Der Arbeitnehmer bekommt 24,- Euro erstattet und muss zum Ausgleich
dern Sachbezugswert von 1,57 € mit dem Lohn versteuern.
oder
Arbeitnehmer bekommt 24,- € - 1,57 € = 22,43 ausbezahlt und muss nichts mehr versteuern.
Lg
Maik
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Hallo zusammen,
krankheitsbedingt kann ich erst jetzt wieder auf das Thema zurückkommen.
Bezüglich des Ansatzes mit dem Sachbezugswert hab ich allerdings noch eine Frage:
Bedingung hierfür ist ja, dass die Übernachtung inkl. Verpflegung auf Veranlassung des Arbeitgebers stattgefunden hat. Das kann zum Beispiel durch einen Dienstreiseantrag nachgewiesen werden.
Was mach ich aber, wenn wir so eine Antragsbestimmung nicht haben?
Wir haben sehr viele Mitarbeiter, die ständig unterwegs sind.
Wenn die für jede Dienstreise erst einen Antrag stellen müssten, hätten wir einen enormen Verwaltungsaufwand.
Bei uns dürfen die Arbeitnehmer selbstständig buchen und mit den Firmenkreditkarten bezahlen.
Bisher hatten wir das Frühstück daher immer pauschal mit den 4,80 Euro gekürzt. Wenn das Frühstück damals extra ausgewiesen war, wurde sogar der komplette Frühstücksbetrag gekürzt.
Würde also was dagegen sprechen, wenn wir diese Vorgehensweise (komplette Kürzung des Frühstücksbetrages) nun auch in 2010 so fortführen?
Wenn nicht, kürzt man dann den Netto- oder den Bruttobetrag?
Immerhin hat der AG ja den vollen Vorsteuerabzug.
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18.03.2010, 14:57
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Behandlung Frühstück auf Hotelrechnungen Beitrag #6 (permalink)
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Benutzer
Registriert seit: 21.11.2008
Beiträge: 32
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Zitat:
Zitat von HerrSollanHaben
oder
Arbeitnehmer bekommt 24,- € - 1,57 € = 22,43 ausbezahlt und muss nichts mehr versteuern.
Lg
Maik
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Hallo zusammen,
muss nochmal auf dieses leidige Thema zurückkommen.
Ausgangspkt.: BMF-Schreiben vom 13.07.2009 zu Mahlzeitengestellung Beispiel c
Zitat:
Der Arbeitgeber stellt die Mahlzeit zur Verfügung und leistet einen Zuschuss von 5 Euro, von dem er den Sachbezugswert von 2,73 Euro (2009) einbehält:
Da der Wert der Mahlzeit die Üblichkeitsgrenze von 40 Euro unterschreitet, wäre der geldwerte Vorteil aus der Mahlzeit mit dem Sachbezugswert von 2,73 Euro (2009) anzusetzen. Die Hinzurechnung dieses geldwerten Vorteils zum steuerpflichtigen Arbeitslohn entfällt, denn die Kürzung des Zuschusses um 2,73 Euro gilt als Zahlung durch den Arbeitnehmer, die auf den geldwerten Vorteil anzurechnen ist. Der Zuschuss von 5 Euro ist nach § 3 Nummer 13 oder 16 EStG steuerfrei und nach § 4 Absatz 2 LStDV aufzuzeichnen. Der Arbeitnehmer kann Verpflegungsmehr-aufwendungen von 1 Euro als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend machen.
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Wie ist die Handhabung denn nun korrekt?
Wir erstellen die Abrechnung der Reisekosten handschriftlich (z.B. 5 € abzgl. 2,73 € Mahlzeit = 2,27 € Auszahlung. Die Auszahlung erfolgt dann über die Lohnabrechnung als Verplegungszuschuss i.H.v. 2,27 €.
Hier ist dann aber auf der Lohnabrechnung u. auf der Steuerbescheinigung nicht ersichtlich, dass ja eigentlich 5 € gezahlt wurden.
Oder muss der Ablauf (um der Aufzeichungspflicht nachzukommen) so sein:
- Verpflegungszuschuss 5,00€
- und dann Nettolohnabzug Sachbezugswert 2,73 €
Hoffe, dass jemand Licht ins Dunkel bringen kann....
LG
Lucie
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19.03.2010, 09:17
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Behandlung Frühstück auf Hotelrechnungen Beitrag #7 (permalink)
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Benutzer
Registriert seit: 21.11.2008
Beiträge: 32
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Guten Morgen,
hat denn niemand hierzu einen Ansatz????
LG
Lucie
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