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Jahresabschluss

Der Jahresabschluss stellt das Ende einer Rechnungsperiode dar. Hier gibt es Ratschläge zu Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang sowie die Vor- und Nachbereitungen des Jahresabschluss nach HGB.


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Alt 13.03.2009, 14:44   Beendigung Gewerbe / Schlussbilanz Beitrag #1
Joe1966
Benutzer
 
Registriert seit: 05.11.2006
Beiträge: 51
Standard Beendigung Gewerbe / Schlussbilanz

Hallo,

meine ehemalige Mitbewohnerin war eine Zeitlang im Vertrieb für Finanzprodukte tätig, konnte aber von den Einnahmen nicht leben und hat das Gewerbe jetzt wieder abgemeldet und arbeitet nun als Verkäuferin im Supermarkt.

In 2008 bekam sie ein paar Provisionen ausgezahlt, eine davon mit ausgewiesener Umsatzsteuer aus einer Immovermittlung, die sie noch an das FA zu zahlen hat.

In der EÜR 2008 hatte sie die erhaltene Umsatzsteuer als gewinnerhöhend berücksichtigt.
Das hätte sich ja im Jahr 2009 ausgeglichen, wenn sie die gezahlte USt.als Ausgabe eingetragen hätte.
Aber nun muss sie eine Schlussbilanz erstellen.
Das meiste da ist klar, aber wo taucht nun die Umsatzsteuer auf?
Klar ist für mich, dass die als Verbindlichkeit auftaucht.
Aber müsste sie nicht irgendwie auch die G+V des Übergangs beeinflussen?
Sie steht da auf dem Schlauch und sie fragte mich, da ich ja im Rechnungswesen arbeite - aber stehe genauso auf dem Schlauch.
Mein Gefühl sagte mir "ja" - aber ich wüsste beim besten Willen nicht, wie ein möglicher Buchungsatz aussehen würde.

Abgesehen von dieser einen Provision mit ausgewiesener USt waren alle Einnahmen steuerfrei, außerdem liegt sie unter der Grenze "Kleinunternehmerin".
Wenn sie jetzt ihr Firmeninventar ins Privatvermögen überträgt, muss sie ja wohl auch keine USt. ausweisen?! Liege ich da richtig?

Wäre klasse, wenn mir hier jemand ne Antwort geben könnte.

Danke + liebe Grüße

Joe
Joe1966 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2009, 18:42   Beendigung Gewerbe / Schlussbilanz Beitrag #2
docb
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 7.493
Standard

Hallo Joe,

die noch zu zahlende USt erfasst du in der Aufgabebilanz als Verbindlichkeit und in der EÜR als Aufwand. Damit hebt sich die Ertragsbuchung aus dem Vorjahr wieder auf, was ja auch sachlich richtig ist.

Zitat:
Wenn sie jetzt ihr Firmeninventar ins Privatvermögen überträgt, muss sie ja wohl auch keine USt. ausweisen?! Liege ich da richtig?
Da Sie bei der Anschaffung wohl keine Vorsteuer geltend gemacht hat, findet nun auch die Entnahme USt-frei statt.

Gruß

B.
docb ist offline   Mit Zitat antworten
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