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Fragen zur laufenden Buchführung

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Alt 14.12.2008, 15:21   Anzahlung auf Softwaremiete abschreiben? Beitrag #1 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.12.2008
Beiträge: 6
Standard Anzahlung auf Softwaremiete abschreiben?

Moin!

Ich habe im November angefangen, als Freiberufler betriebswirtschaftliche Beratung anzubieten.

Nun würde ich dafür gern eine Spezial-Software anschaffen, das Ganze ist kein Kauf, sondern ein Nutzungsrecht zur Miete.

Als Einmalzahlung will der Hersteller 5100 EUR, danach 155 EUR pro Monat zur Wartung, Updates, Hotline, etc.

Nun meine Frage, da mein Steuerwissen hier aufhört:
- Wie buche ich die 5100 EUR? Bislang habe ich ein Konto EDV-Kosten für sämtliche, auch monatliche Kosten.
- Muss ich die 5100 EUR abschreiben? M.E. nach nicht, denn es ist ja kein Gut, was mir gehört, oder?
- Kann ich die Summe also noch in diesem Jahr voll in die Kosten reinnehmen? Käme meiner Steuerlast sehr entgegen... ;-)

Danke für ein bisschen Hilfe im voraus!

Marc
kalium ist offline  
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Alt 14.12.2008, 18:43   Anzahlung auf Softwaremiete abschreiben? Beitrag #2 (permalink)
Super-Moderator
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 4.563
Standard

Hallo Marc,

Zitat:
Zitat von kalium
- Muss ich die 5100 EUR abschreiben? M.E. nach nicht, denn es ist ja kein Gut, was mir gehört, oder?
- Kann ich die Summe also noch in diesem Jahr voll in die Kosten reinnehmen? Käme meiner Steuerlast sehr entgegen... ;-)
Hustekuchen! Die Einmalzahlung ist eine Lizenz an einem gewerblichen Schutzrecht (Du darfst dafür ein Programm nutzen, an dem ein anderer das gewerbliche Schutzrecht besitzt) Hier gehen wirtschaftliches und juristisches Eigentum an einer Sache auseinander - eben durch die (auf mehr als ein Jahr befristete) Nutzungsüberlassung. Ist die Nutzung, für die die Gebühr gilt, zeitlich beschränkt (z.B. auf 5 oder 10 Jahre) ist dies die Abschreibungsdauer. Anderenfalls richtet sie sich danach, wielange Du die Software voraussichtlich zu nutzen beabsichtigst. Bei einem Bilanzierer steht Konto 0039 (SKR03) im Aktivvermögen der Bilanz bei den entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenständen, bei EÜR erscheint es im Hintergrund als sog. "Privatkonto". Übrigens: Sind Nutzungsrechte zeitlich befristet, so ist nicht nur die Befristung die Abschreibungsdauer, sondern es gibt auch keinen Erinnerungswert von 1,00 € am Ende der Abschreibungsdauer, weil das Nutzungsrecht nach Ablauf der Frist automatisch entfällt. "Verlängerungen" sind neue Anlagegüter mit neuen Anschaffungswerten und neuen Abschreibungsfristen. Sowohl bei der EÜR als auch bei der Bilanz sind die jährlichen Abschreibungen Aufwand.

Die monatlichen Kosten von 155 € kommen auf Wartungskosten von Hard- und Software (Aufwand). Auch Updates gehören dazu.

Gruß
Rainer
riese ist offline  
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Alt 14.12.2008, 20:02   Anzahlung auf Softwaremiete abschreiben? Beitrag #3 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.12.2008
Beiträge: 6
Standard

Danke Rainer,

für die schnelle Antwort. Wäre ja auch zu schön gewesen, so muss ich es doch verteilen und kann für dieses Jahr nur die hälftige jährliche Abschreibung nehmen (oder gilt das so nicht mehr?).

Gruß,
Marc
kalium ist offline  
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Alt 14.12.2008, 20:27   Anzahlung auf Softwaremiete abschreiben? Beitrag #4 (permalink)
Super-Moderator
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 4.563
Standard

Hallo Marc,

die Vereinfachungsregel gibt es auch nicht mehr. Du musst monatsgenau abschreiben. Wenn Du einen Gegenstand im September 2008 erwirbst, musst Du für jeden Monat der Nutzung (incl. dem Anschaffungsmonat) 1/12 des jährlichen Abschreibungsbetrages ansetzen, also in diesem Beispiel 4/12 (1/3). Ich kann Dir jetzt nicht genau sagen, ob das auch für 4/3-Rechner so gilt. Ein gutes Anlagenverwaltungsprogramm macht das automatisch, wenn Du Anschaffungstag, Anschaffungspreis, Laufzeit und Erinnerungswert eingibst.

Gruß
Rainer
riese ist offline  
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Alt 14.12.2008, 21:56   Anzahlung auf Softwaremiete abschreiben? Beitrag #5 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.12.2008
Beiträge: 6
Standard

pfff..... Na, das sind ja tolle Nachrichten am dritten Adventssamstag - was hatte ich es doch letzten Jahre einfach, so ganz ohne Buchhaltung :-)

Nochmal Danke - jetzt werde ich wohl doch die Variante wählen, dass ich zwei Jahre 3xx EUR statt 155 EUR zahle, DIE Kosten kann ich dann gleich komplett absetzen.

Gruß,
Marc
kalium ist offline  
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Alt 14.12.2008, 22:14   Anzahlung auf Softwaremiete abschreiben? Beitrag #6 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Ganzkoerperrucksack
 
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Ort: Leipzig
Beiträge: 1.555
Standard

Hallo,
Zitat:
Zitat von riese Beitrag anzeigen
Die Einmalzahlung ist eine Lizenz an einem gewerblichen Schutzrecht
Ich würde das eher als Mietvorauszahlung sehen und auf aktive Rechnungsabgrenzung buchen. "Abgeschrieben" wird das ganze dann über die Mietdauer - oder so.
Ganzkoerperrucksack ist offline  
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Alt 15.12.2008, 08:56   Anzahlung auf Softwaremiete abschreiben? Beitrag #7 (permalink)
Super-Moderator
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 4.563
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Hallo Jens,

viele Wege führen nach Rom. Beides würde bei einem 4/3-Rechner sicherlich zu dem gleichen Ergebnis führen.

Bei einem Bilanzierer müsste man sich den Vertrag genauer ansehen: Liegt ein Dauerschuldverhältnis vor (Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, kann also nur durch Kündigung beendet werden), der Abrechnungszeitraum erstreckt sich jedoch auf mehrere Jahre, läge ein RAP vor. Würde sich hingegen die Vorauszahlung auf die gesamte Vertragsdauer erstrecken und die Verlängerung ausgeschlossen oder Verhandlungssache (z.B. bei einer Gruft), wäre der Vertrag damit "gekauft" und es würde ein iVG vorliegen.

Auch im Sinne des Gläubigerschutzes wäre nach Handelsrecht noch zu prüfen, ob eine Verwertungsmöglichkeit besteht (Übertragbarkeit des Vertrages/anteilige Erstattung bei Kündigung) oder ob das Geld zivilrechtlich auf jeden Fall verloren wäre.

Aber bei einem 4/3-Rechner interessiert das letztlich keine Sau.

Gruß
Rainer
riese ist offline  
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abschreibung, anzahlung, edv-kosten, softwaremiete

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