Hallo Arbeitstier,
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Zitat von Arbeitstier
Die Sonderwünsche wie Spezialaufbau, Sonderlackierung und Anhängekupplung fallen m.E. nicht unter die Anschaffungskosten, da sie nicht notwendig sind, um den LKW in einen betriebsbereiten Zustand zu bringen.
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auf die Notwendigkeit kommt es nicht an. Das Fahrzeug ist
mit dieser Ausstattung in Betrieb gegangen und darum gehören diese Dinge auch mit zu den Anschaffungskosten. Gleiches gilt für die Anschaffungsnebenkosten (Überführung und Zulassung). Die Vorsteuer wird natürlich gezogen und nur der Nettobetrag auf das Anlagekonto "LKW" gebucht.
Steuer und Haftpflichtversicherung sind nur im voraus bezahlter Aufwand. Sie sind nicht für die Inbetriebnahme des Fahrzeugs erforderlich, sondern erst verwirkt, wenn das Fahrzeug den ersten Kilometer gefahren ist.
Genauso verhält es sich auch mit der Tankfüllung. Ich habe noch kein Fahrzeug gesehen, das total trocken ausgeliefert wurde. Erfahrungsgemäß tun die Hersteller in einen 40-60-Liter-Tank immer so 1-2 Liter rein (allein schon, um zu testen, ob der Motor richtig läuft). Diese Menge Kraftstoff ist schon im Kaufpreis enthalten. Damit ist die Karre auch betriebsbereit. Eine Auffüllung des Tanks dient zukünftig zu fahrenden Kilometern und stellt deswegen keine AHK dar.
Gruß
Rainer