Hallo zusammen,
kann mir jemand bitte zu folgendem Fall einen Rat geben:
Bei einer GmbH fand für die Jahre 2006-2008 eine Betriebsprüfung statt. Der Prüfer hat u.a. festgestellt, dass ERP-Software nicht korrekt abgeschrieben wurde (Abschr.dauer war 3 Jahre, lt. Prüfer jedoch 5 Jahre). Der Steuerberater hat die Änderungen erst im Jahresabschluss 2010 erfasst. Allerdings kann ich die Zahlen im Anlagenverzeichnis überhaupt nicht nachvollziehen, da alle Änderungen bei einem Wirtschaftsgut gebündelt verarbeitet wurden und die restlichen Wirtschaftsgüter einfach mit der falschen Abschreibungsdauer weiterlaufen.
Kann mir bitte jemand helfen? Mein Vorgehen wäre, einen Abschreibungsplan per Excel zu erstellen und so die korrekten Restbuchwerte und Abschreibung zu ermitteln. Dann müssten die Werte im Anlagenverzeichnis entsprechend angepasst werden. Hoffe, das Programm (Adisson) ermöglicht dies irgendwie. Wie ist mit dem Jahr 2009 zu verfahren? Muss der Gewinn 2009 nachträglich im Jahresabschluss 2010 korrigiert werden?
Danke Euch im Voraus.
Viele Grüße
koeum