Hallo Forenmitglieder!
Mit dem betrieblichem PKW hatte ich einen unverschuldeten Unfall.
Der PKW ist finanziert (Kaufleasing) und entsprechend aktiviert.
Durch die Versicherung wurden die Reparaturkosren und Gutachterkosten jeweils netto direkt an die beteiligten Firmen bezahlt. Die MwSt hierzu habe ich direkt an die Firmen bezahlt und entsprechend als Vorsteuer gebucht.
Soweit ist mir alles klar.
Weiterhin habe ich die gutachterlich festgestellte Wertminderung (620,00 Euro) von der Versicherung erstattet bekommen und auf (SKR03) 2742 Versicherungsentschädigungen verbucht, netto selbstverständlich.
Nun frage ich mich...
1. ob ich den Buchwert des PKW in der Anlageverwaltung um die Wertminderung verringern muss?
2. Wenn ja, ist also eine außerordentliche Abschreibung (oder wie es auch heißen mag?) vorzunehmen?
Oder liege ich hier ganz falsch?
Ich komme auf eine nötige Abschreibung, da sonst mein Gewinn durch die erhaltene Erstattung erhöht wird. Das möchte ich durch die Abschreibung ausgleichen.
Wenn ich mich aber total verrannt habe, bitte ich um wohlwollende Aufklärung.
Überschriftenkorrektur: Es soll heißen korrigieren. Leider läßt sich die Überschrift nicht mehr ändern.