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Kleinunternehmerregelung

In der Kleinunternehmerregelung wird die Pflicht zur Umsatzsteuer behandelt, die erst ab einer bestimmten Umsatzhöhe besteht. Wird diese nicht erreicht, kann auf den Mehrwertsteuerausweis und den Vorsteuerabzug verzichtet werden. Es kann aber auch freiwillig zur Umsatzsteuer optiert werden.


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Alt 06.04.2008, 14:39   Anlage GSE bzw. EÜR Beitrag #1
Sonja
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 1
Standard Anlage GSE bzw. EÜR

Guten Tag,

ich wollte heute die EÜR für das Jahr 2007 ermitteln.

Meine Rechnungen weise ich lt. Kleingewerberegelung ohne Ust. aus.

Nun meine Frage: muss ich den Wareneinkauf sowie die Betriebsausgaben (Porto und dgl.) in der EÜR brutto oder netto erfassen?

Ich tendiere zu brutto, bin aber nicht zu 100% sicher.

Vielen Dank und liebe Grüße

Sonja
Sonja ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2008, 18:22   Anlage GSE bzw. EÜR Beitrag #2
Konstantin
Benutzer
 
Registriert seit: 22.07.2007
Ort: Leipzig
Beiträge: 56
Standard Kleinunternehmer

Hallo,

der Sinn der Kleinunternehmerregelung besteht darin, "Menschen mit wenig Umsatz" von der Bürokratie zu befreien.
Wenn Du auf Deinen Rechnungen keine USt ausweist, dann handelt es sich faktisch um einen Bruttoumsatz. Die eingekaufte Ware (möglicherweise stehen auf den Rechungen Angaben zur Vorsteuer) musst Du natürlich auch brutto buchen. Du kannst Dir ja nicht die Vorsteuer vom Finanzamt holen.

Mfg
Konstantin
Konstantin ist offline   Mit Zitat antworten
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