Ich bin in Altersteilzeit, Blockmodell, 6 Jahre.
Leider hat das Schicksal zugeschlagen und eine längere Krankheit hat mich im vergangenen Jahr erwischt. Mein Arbeitgeber hat nach 6 Wochen sofort die Zahlung eingestellt und hat meine 4-wöchige Reha in diesem Jahr mit auf die alte Krankheit angerechnet, also keine Zahlung von Anfang an.
Ebenso wurden keinerlei Beiträge für Rentenvers., Krankengeldzuschluß, Aufstockungsbetrag und sonstige bisher gezahlten sozialen Leistungen entrichtet.
Allerdings besteht er auf einem Nacharbeiten der Zeit, die ich über 6 Wochen krank war. So wie es aussieht, hat er aber keine Kosten gehabt, weil keine Zahlungen geflossen sind (und keine Sozialabgaben).
Für mich ist ein Nacharbeiten logisch, weil aktive und passive Phase gleich lang sein müssen. Nicht nachvollziehbar für mich ist aber die Vorstellung meines Arbeitgebers, die Nacharbeit am Anfang meiner Freistellungsphase zu leisten (also unentgeltlich, denn die Zahlung wäre ja ohnehin geleistet worden.
Meine Vorstellung, Nacharbeiten ja, sofort nach der aktiven Phase. Die passive Phase beginnt nach der nachzuentrichtenden Arbeitszeit für die Dauer von 3 Jahren. Hierdurch verschiebt sich das Renteneintrittsalter um die nachzuentrichtende Zeit. Somit hätte keiner der Beteiligten Nachteile.
Wer kann mir die Rechtslage erklären bzw. das Gesetz nennen, wo man das nachlesen kann?
Danke für Hinweise!
Ursula
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