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Kleinunternehmerregelung

In der Kleinunternehmerregelung wird die Pflicht zur Umsatzsteuer behandelt, die erst ab einer bestimmten Umsatzhöhe besteht. Wird diese nicht erreicht, kann auf den Mehrwertsteuerausweis und den Vorsteuerabzug verzichtet werden. Es kann aber auch freiwillig zur Umsatzsteuer optiert werden.


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Alt 17.01.2012, 13:00   Allgemeine fragen und Probleme Beitrag #1
Die_neuen
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.01.2012
Beiträge: 8
Standard Allgemeine fragen und Probleme

Hallo an alle,

auf der suche nach Antworten bin ich letztendlich auf dieses Forum gestossen, und hoffe Ihr könnt mir (uns) weiterhelfen.

Ich uns meine Partnerin hatten bislang 2 einzelne Unternehmen, die nach §19 UStG keine MwSt ausweisen konnten bzw. wir von dieser regelung gebrauch gemacht hatten.

Die Umsätze hielten sich von 2009-2010 eig. sehr in Grenzen wir reden über ca. 17000€ bei jeden (waren aber 2 einzelne Unternehmen)

2011 erziehleten wir einen Umsatz von 120.000€, ganz einfach aus dem Grund das wir den versand statt bislang mit Warensendung 2011 via DPD abwickelten, also statt 1,65€ versandkosten waren es dann 4€ Versandkosten bei Rechnungsbeträge um die 10€ inkl. Versand, also ca. 50-60% sind versandkosten vom Umsatz her gesehen.

Natürlich ist dem Finanzamt das in 1. Linie egal, daher fallen wir ab 2012 aus der regelung raus und müssen nun ganz Normal die 19% ausweisen, wir haben noch waren im wert von ca. 10.000€ im Lager diese könnten wir zwar jetzt differenzbesteuern aber werden wohl doch in den sauren Apfel beisen und eben 2x 19% MwSt zahlen da wir natürlich als Kleinunternehmer keine Vorsteuer geltend machen konnten bzw. dies auch nicht Rückwirkend machen können da wir unsere waren ebenfalls von einen Kleinunternehmer o. MwSt ausweisung gekauft haben.

Also Zusammenfassend:

ab 2012 eine GbR mit 2 Gesellschaftern

Umsatz inkl. Versandkosten ca. 120.000€

Nebenberufliche tätigkeit

Buchhaltungs laien

Lieferungen innerhalb D 100%

Lieferungen nach EU 0%

Lieferungen in den Rest der Welt 0%

Keine Eintragung ins Handelsregiester

keine Angestellten


So das wichtigste sollte erstmal beschrieben sein.

Jetzt bin ich auf unzählige Seiten gestoßen in der die rede von "keiner Buchführungspflicht für umsätze unter 500.000€ und keine gewinne von über 50.000€ ist, bzw. man bei diesen Grenzen als Kleinunternehmer gilt, und man da nur einnahmen und ausgaben auflisten muss, und somit den Gewinn ermittelt.

Fragen:

-ist dies so richtig das man keine Buchführungspflicht hat?

-Was bedeutet das genau "keine Buchführungspflicht"?

-Ist die "Buchhaltung" alleine als laie zu Bewältigen, wir haben das Prpgramm "Collmex" in erwägung gezogen

ich bin für jede Antwort von euch Dankbar
Die_neuen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.01.2012, 13:16   Allgemeine fragen und Probleme Beitrag #2
riese
Super-Moderator
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 10.697
Standard

Hallo Neuer,

Zitat:
-Was bedeutet das genau "keine Buchführungspflicht"?
das hat nichts mit der Kleinunternehmerregelung zu tun und bedeutet, dass Du keinen Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstellen musst, sondern dass dem Finanzamt eine Einnahme-Überschuss-Rechnung reicht.

Sowohl bei Bilanz als auch bei EÜR kann mit und ohne Umsatzsteuer gebucht werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Gruß
Rainer
riese ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.01.2012, 15:22   Allgemeine fragen und Probleme Beitrag #3
Turnbeutel
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 07.01.2011
Beiträge: 170
Standard

Hallo allerseits,

Zitat:
da wir natürlich als Kleinunternehmer keine Vorsteuer geltend machen konnten bzw. dies auch nicht Rückwirkend machen können da wir unsere waren ebenfalls von einen Kleinunternehmer o. MwSt ausweisung gekauft haben.
Der Übergang von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung ist eine Änderung der Verhältnisse im Sinne des § 15a UStG (siehe § 15a Abs. 7 UStG). D.h. die Vorsteuer wäre auch im Nachhinein grundsätzlich noch abzugsfähig. Bei Dir scheitert es nur daran, dass Du von einem KU erworben hast.

Zitat:
wir haben noch waren im wert von ca. 10.000€ im Lager diese könnten wir zwar jetzt differenzbesteuern aber werden wohl doch in den sauren Apfel beisen und eben 2x 19% MwSt zahlen
Wieso das? Ich sehe keinen Grund, aus dem die Differenzbesteuerung nicht anwendbar sein sollte. Als Händler seid Ihr doch Wiederverkäufer und für die Lieferung an Euch wurde die USt gemäß § 19 Abs. 1 UStG nicht erhoben. Alles paletti also.

Gruß
Turnbeutel
Turnbeutel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.01.2012, 18:36   Allgemeine fragen und Probleme Beitrag #4
Die_neuen
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.01.2012
Beiträge: 8
Beitrag

Zitat:
Der Übergang von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung ist eine Änderung der Verhältnisse im Sinne des § 15a UStG (siehe § 15a Abs. 7 UStG). D.h. die Vorsteuer wäre auch im Nachhinein grundsätzlich noch abzugsfähig. Bei Dir scheitert es nur daran, dass Du von einem KU erworben hast.
Das haben wir schon vom Finanzamt Erfahren, leider war das aber auch nie geplant das der Umsatz derartig in die höhe schiesst, wir sind eig. nur von der Versandart her auf Pakete gewechselt (was letzt endlich auch den sprunghaften Anstieg des Umsatzes erklärt)da immer mehr Unversicherte Sachen also Warensendung,Briefe etc. verschwunden sind, hatten da auch schon Kurzfristig etwas Angst etwas zurückzahlen zu müssen aber die nette Dame im Finanzamt meinte gleich das dies absolut so in Ordnung ist da wir ja nicht absehen konten das der Umsatz diese 17.500€ bzw. 50.000€ übersteigt, dies kamm ja auch wirklich nur aufgrund der vielen Pakete und den damit verbundenen Versandkosten zustande.

Zitat:
Wieso das? Ich sehe keinen Grund, aus dem die Differenzbesteuerung nicht anwendbar sein sollte. Als Händler seid Ihr doch Wiederverkäufer und für die Lieferung an Euch wurde die USt gemäß § 19 Abs. 1 UStG nicht erhoben. Alles paletti also.
Wäre eine möglichkeit-Problem ist eig. nur das das wir ja immer über Rechnungsbeträge von ca. 5€ + Versand reden, und wir ja alle Artikel ist die noch da sind (ca. 4000 einzelne Artikel) bzw. die von diesen Kleinunternehmer o. MwSt ausweisung noch vorhanden sind müssten wir jetzt alle Zählen und dann die Inventurliste den Finanzamt übergeben und würden eig. damit uns und natürlich den Finanzamt reichlich Arbeit bescheren, bzw. würden wir dann schon mit 2 Besteuerungsarten Arbeiten müssen, einmal mit der ganz Normalen regelbesteuerung und zum anderen die Differnenzbesteuerung (nach § so und so), für uns als laien natürlich eine etwas schwierige Angelegenheit wobei ein Steuerberater bei diesen Knappen Gewinnen nicht drin ist und wen was schief läuft die Strafe natürlich deftig ausfallen könnte seitens Finanzamt.

Geändert von Die_neuen (17.01.2012 um 19:02 Uhr)
Die_neuen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.01.2012, 18:52   Allgemeine fragen und Probleme Beitrag #5
Die_neuen
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.01.2012
Beiträge: 8
Standard

Zitat:
das hat nichts mit der Kleinunternehmerregelung zu tun und bedeutet, dass Du keinen Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstellen musst, sondern dass dem Finanzamt eine Einnahme-Überschuss-Rechnung reicht.

Sowohl bei Bilanz als auch bei EÜR kann mit und ohne Umsatzsteuer gebucht werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Gruß
Rainer
danke für deine Antwort Rainer,

bislang haben wir das so gemacht:

Bei eBay verkauft

Paypal zahlung bzw. in seltenen Fällen Banküberweisung erhalten

Rechnung geschrieben und gedruckt

Am Monatsende einfach die Ausgangsrechnungen bzw. Rechnungsliste zb. Dezember in einen ordner geheftet, dahinter den Paypalkontoauszug vom Dezember und dahinter noch die Kontoauszüge vom Dezember also alles schön Übersichtlich, dann noch einen weisen zettel rein wo dann "summe Eingänge" verzeichnet ist zb. 20.000€

Jetzt haben wir noch jeden Monat einen extra Ordner wo die Rechnungen von eBay und die gebühren von Paypal eingeheftet sind also sozusagen die Ausgaben


Dann noch einen Ordner für die ganzen wareneinkäufe also auch wieder Ausgaben nur eben das diese nicht mit in den Ordner mit Ausgaben im Sinne von gebühren sind, also unserer meinung nach wirklich alles schön Sortiert und geordnet, da ja das Finanzamt vorschreibt das alles für einen dritten (ich denke mal prüfer) sofort zu verstehen und nach zu vollziehen ist, was dies auch sein dürfte.

Und natürlich noch einen Sepperaten ordner für Gutschriften im Sinne von "Vergütungen" da wir flyer mit in unsere Pakete legen und da pro Flyer einen kleinen betrag bekommen.

Also Buchhaltung mal ohne viel Programme


Also ändert sich in sachen Buchhaltung für uns eig. nichts nur eben das wir in Zukunft die Steuer die wir Ausweisen an das Finanzamt abführen müssen und als gegenzug unsere "ausgegebene" steuer damit gegenrechnen können im Sinne einer Monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung, sehe ich das richtig?
Die_neuen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.01.2012, 18:59   Allgemeine fragen und Probleme Beitrag #6
Die_neuen
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.01.2012
Beiträge: 8
Standard

Noch ein Kurzer Nachtrag:

Also heist im eig. Sinne "keine Buchführungspflicht" nur das man nicht wie bei Billanzierung alles doppelt buchen muss -stichwort "soll und haben" sondern eine einfache gegenüberstellung der Einahmen zu den Ausgaben machen muss und das am besten gut Sortiert und somit Übersichtlich, muss aber jedoch nicht Elektronisch in sinne eines Buchhaltungsprograms bzw. Warenwirtschaftsprograms erfolgen, wen ich mich da richtig Informiert habe?

-ist natürlich einfacher wen man dafür ein Program hat, aber natürlich auch erstmal eine gewaltige Umstellung -
Die_neuen ist offline   Mit Zitat antworten
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buchführungspflicht, buchhaltung, umsatz

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