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Jahresabschluss

Der Jahresabschluss stellt das Ende einer Rechnungsperiode dar. Hier gibt es Ratschläge zu Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang sowie die Vor- und Nachbereitungen des Jahresabschluss nach HGB.


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Alt 26.09.2011, 13:12   Aktivierung von Marketingaufwendungen Beitrag #1
Mia.
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.09.2011
Beiträge: 5
Standard Aktivierung von Marketingaufwendungen

Hallo Leute,

ich lese hier schon einige Zeit begeistert mit und habe mich nun mal angemeldet, um auch eine Frage zu stellen.

Welche Art von Marketingaufwendungen sind als immaterielle Vermögensgegenstände zu aktivieren, wenn sie entgeltlich erworben wurden?

So wie ich das verstanden habe, kann (oder muss?) man z. B. eine Website oder ein Corporate Design aktivieren, wenn sie/es von einem externen Dienstleister erstellt wurde. Wie aber sieht es mit anderen Marketingaufwendungen aus? Z. B. die Erstellung eines Katalogs durch eine externe Agentur? Oder die Erstellung von Grafiken, Schaubildern oder Texten durch Externe? Wann sind diese zu aktiveren und wann als Aufwand zu buchen? Mir ist nicht ganz klar, in welchem Fall ein immaterieller Vermögensgegenstand vorliegt und wann nicht.

Was meint Ihr?

Viele Grüße, Mia
Mia. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.09.2011, 13:32   Aktivierung von Marketingaufwendungen Beitrag #2
riese
Super-Moderator
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 10.782
Standard

Hallo Mia,

Zitat:
Mir ist nicht ganz klar, in welchem Fall ein immaterieller Vermögensgegenstand vorliegt und wann nicht.
wenn Du eine einmalige Aufwendung tätigst, von der Du mehrere Jahre den Gegenwert in Anspruch nehmen kannst. Aufwand liegt dagegen vor, wenn Du spätestens im nächsten Jahr schon nichts mehr von dem ausgegebenen Geld hast.

Wenn Du also schon im nächsten Jahr einen neuen Prospekt in Auftrag gibst und den Restbestand des alten in den Shredder gibst, liegt Aufwand vor.

Gruß
Rainer
riese ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.09.2011, 13:44   Aktivierung von Marketingaufwendungen Beitrag #3
Mia.
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.09.2011
Beiträge: 5
Standard

Zitat:
Zitat von riese Beitrag anzeigen
Hallo Mia,



wenn Du eine einmalige Aufwendung tätigst, von der Du mehrere Jahre den Gegenwert in Anspruch nehmen kannst. Aufwand liegt dagegen vor, wenn Du spätestens im nächsten Jahr schon nichts mehr von dem ausgegebenen Geld hast.

Wenn Du also schon im nächsten Jahr einen neuen Prospekt in Auftrag gibst und den Restbestand des alten in den Shredder gibst, liegt Aufwand vor.

Gruß
Rainer
Vielen Dank für die schnelle Antwort. OK - das Prinzip hab ich verstanden, glaube ich. Was ist mit Dingen, die zwar für eine langfristige Verwendung konzipiert und extern erstellt wurden (z. B. eine Bedienungsanleitung für ein Gerät), aber aufgrund externer Einflüsse (z. B. Gesetzesänderungen) angepasst werden müssen und daher dann doch nicht wie vorgesehen in der Ursprungsform langfristig eingesetzt werden können? Vom Gefühl her wären das meiner Ansicht nach dennoch VG, aber was wäre dann z. B. mit den Kosten für die Anpassung?
Mia. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.09.2011, 13:58   Aktivierung von Marketingaufwendungen Beitrag #4
riese
Super-Moderator
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 10.782
Standard

Hallo Mia,

die Kosten der Anpassung kann Aufwand sein (z.B. ein Update für eine Software) oder auch eine Zuschreibung (wenn auch der Nutzen der Anpassung über mehrere Jahre geht.

Schau Dir mal das knackige Beispiel mit der Gruft an.

Gruß
Rainer
riese ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.09.2011, 15:10   Aktivierung von Marketingaufwendungen Beitrag #5
Mia.
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.09.2011
Beiträge: 5
Standard

Zitat:
Zitat von riese Beitrag anzeigen
Hallo Mia,

die Kosten der Anpassung kann Aufwand sein (z.B. ein Update für eine Software) oder auch eine Zuschreibung (wenn auch der Nutzen der Anpassung über mehrere Jahre geht.

Schau Dir mal das knackige Beispiel mit der Gruft an.

Gruß
Rainer
OK, alles klar. Besteht für derartige Vermögensgegenstände eigentlich ein Aktivierungsgebot? Was wäre z. B., wenn ein externer Grafiker für 100 Euro irgendein Symbol erstellen würde, was über Jahre hinweg Verwendung findet? Wäre dieser kleine Betrag dann auch zu aktivieren (und demzufolge in Minibeträgen abzuschreiben)? Ein GWG ist es ja auch nicht, oder?
Mia. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.09.2011, 15:43   Aktivierung von Marketingaufwendungen Beitrag #6
riese
Super-Moderator
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 10.782
Standard

Hallo Mia,

Zitat:
Was wäre z. B., wenn ein externer Grafiker für 100 Euro irgendein Symbol erstellen würde, was über Jahre hinweg Verwendung findet? Wäre dieser kleine Betrag dann auch zu aktivieren (und demzufolge in Minibeträgen abzuschreiben)? Ein GWG ist es ja auch nicht, oder?
ein immaterieller Vermögensgegenstand kann niemals ein GWG sein. Bei Minimalbeträgen versucht man allerdings, es in den Aufwand zu packen.

Gruß
Rainer
riese ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.09.2011, 16:01   Aktivierung von Marketingaufwendungen Beitrag #7
Mia.
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.09.2011
Beiträge: 5
Standard

Zitat:
Zitat von riese Beitrag anzeigen
Hallo Mia,



ein immaterieller Vermögensgegenstand kann niemals ein GWG sein. Bei Minimalbeträgen versucht man allerdings, es in den Aufwand zu packen.

Gruß
Rainer
OK, das hatte ich doch irgendwie im Hinterkopf gehabt. Vielen Dank für Deine Antworten!
Mia. ist offline   Mit Zitat antworten
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