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Jahresabschluss

Der Jahresabschluss stellt das Ende einer Rechnungsperiode dar. Hier gibt es Ratschläge zu Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang sowie die Vor- und Nachbereitungen des Jahresabschluss nach HGB.


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Alt 05.03.2012, 21:35   Abstimmungen Beitrag #1
happy123
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Registriert seit: 03.03.2012
Beiträge: 7
Standard Abstimmungen

Hallo
ich habe eine Frage bezüglich der Abstimmungsarbeiten.
Zum Jahresabschluss müssen Kontoabstimmungen durchgeführt werden.
Meine Frage ist: welche Konten und Gegenkonten muss ich abstimmen?

Wäre euch dankbar für Eure Hilfe.

Gruß
happy
happy123 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.03.2012, 22:54   Abstimmungen Beitrag #2
elo
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.02.2012
Beiträge: 1.460
Standard

Alle Konten müssen durchgesehen werden, ob richtig verbucht...

Dann die ganzen Abgrenzungsbuchungen etc. Was ist eigentlich deine genaue Aufgabe?
elo ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 07.03.2012, 07:27   Abstimmungen Beitrag #3
happy123
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.03.2012
Beiträge: 7
Standard

Hallo elo
ich werde im April eingestellt und bin für die Jahresabschlüsse verantwortlich.
Ich habe bisher zum Teil mitgewirkt in den JA aber noch nie einen Jahresabschluss allein durchgeführt.
Die Kollegin, die es bisher gemacht hat ist nicht mehr in der Firma.
Die Firma ist eine GmbH & Co KG

Zu der Kontenabstimmung meine ich welche Abstimmungen werden noch durchgeführt
z.B.
Debitoren und Forderungen sollten stimmig sein
Kreditoren und Verbindlichkeiten ebenso

Welche Prüfungen gehören noch dazu?

Gruß
happy
happy123 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.03.2012, 09:22   Abstimmungen Beitrag #4
riese
Super-Moderator
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 10.716
Standard

Zitat:
Zitat von elo
Alle Konten müssen durchgesehen werden, ob richtig verbucht...
Viel Spass in einem Laden mit mehreren 100000 Buchungen. Das wäre ja faktisch eine Überprüfung jeder einzelnen Buchung.

Zitat:
Zitat von happy123
Zum Jahresabschluss müssen Kontoabstimmungen durchgeführt werden.
Als erstes fallen mir da die Abgrenzungskonten ein:
ARAP
PRAP
Sonstige Forderungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Vorsteuer im Folgejahr abziehbar
Diese 5 Konten müssen jeweils im alten und im neuen Jahr ein Spiegelbild aufweisen. In dem einen Jahr muss die Summe im Haben stehen, die in dem anderen Buchungsjahr im Soll steht, denn bei der Saldenübertragung im Rahmen des JAB müssen diese Konten auf 0 kommen.

Zitat:
Zitat von happy123
Debitoren und Forderungen sollten stimmig sein
Kreditoren und Verbindlichkeiten ebenso
Rein rechnerisch stimmig sind sie automatisch. Aber man sollte ziemlich alte OP mal unter die Lupe nehmen. Vielleicht ist eine Verjährung eingetreten, in einem Rechtsstreit entschieden, dass die Forderung nicht mehr besteht oder der Laden ist längst insolvent.

Ein Jahresabschluss gemacht werden muss bei sog. "unechten" Debitoren und Kreditoren. Die meisten Programme können die Personenkonten nur einem Forderungs- und einem Verbindlichkeitskonto zuordnen. Im Regelfall nimmt man dann dafür Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus LL. Bei anderen Debitoren und Kreditoren, z.B. Finanzamt, AOK oder IHK, muss der Saldo per 31.12. auf ein passendes Forderungs- oder Verbindlichkeitskonto umgebucht werden. Per 01.01. erfolgt eine entsprechende Gegenbuchung, bei der der OP vom 31.12. ausgeglichen wird (die anderen OP bleiben unverändert).

Auch auf die Sachkonten sollte man einen Blick werfen. "Kleckerbeträge" in Bilanz oder GUV machen sich nicht gut. Hier sollte man überlegen, ob man den Betrag nicht sinnvollerweise auf ein anderes Konto umbucht. Auch für die sachliche Richtigkeit sollte man ein Gespür haben. Wenn die Lohnnebenkosten höher sind als die Löhne oder die Kfz.-Versicherung höher als der Sprit, sollte einem das zu denken geben.

Im Rahmen der Umsatzsteuerverprobung können sich Unstimmigkeiten bei den Umsatzsteuerkonten ergeben.

Steht am Jahresende auf "Umsatzsteuer Vorjahr" oder "Gewinn-/Verlustvortrag vor Verwendung" vielleicht noch ein Betrag?

Dass Abschreibungen und Inventur erledigt sein müssen, versteht sich von selbst. Wurden die Abschreibungen monatlich gemacht, sind trotzdem noch die Daten einer Jahresabschreibung zu ermitteln und mit der Summe der Monatsabschreibungen zu vergleichen; möglicherweise sind Änderungen eingetreten, die auch Auswirkungen auf Vormonate hatten, was aber nicht in die Buchhaltung eingeflossen ist, weil der Monat schon abgeschlossen war.

Aus den Bewirtungskosten sind 30% auf nicht abzugsfähig umzubuchen, wenn nicht bereits die einzelnen Bewirtungsrechnungen gesplittet wurden. Zu prüfen ist das auf jeden Fall.

Darlehen, die manuell verwaltet werden, sind zu aktualisieren. Zinsberechnungen sind durchzuführen.

Mehr fällt mir jetzt aus dem Stehgreif nicht ein. Der JAB beginnt damit, dass Du Dir eine Probebilanz/GUV ziehst und darauf Deine Notizen machst. Am Ende musst Du Deine eigene Bilanz "schön" finden.

Gruß
Rainer
riese ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.03.2012, 09:41   Abstimmungen Beitrag #5
BiBuMZ
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 05.01.2012
Ort: Mainz
Beiträge: 387
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Zitat:
Zitat von riese Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von elo Beitrag anzeigen
Alle Konten müssen durchgesehen werden, ob richtig verbucht...
Viel Spass in einem Laden mit mehreren 100000 Buchungen. Das wäre ja faktisch eine Überprüfung jeder einzelnen Buchung.
Prinzipiell hat elo da schon Recht, wobei der Einwand von riese vollkommen richtig ist. Was und wie genau die Konten überprüft werden sollten, hängt natürlich mit dem Arbeitsaufwand zusammen, jedoch mal eben schnell über die Erlöskonten schauen, ob da Sollbuchungen drauf sind und dann prüfen, warum die da sind, oder schauen, daß wiederkehrende Zahlungen wie Telefon, Mobiltelefon oder Miete 12mal gebucht sind, ist auch bei mehreren 100000 Buchungen möglich.
BiBuMZ ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.03.2012, 10:56   Abstimmungen Beitrag #6
riese
Super-Moderator
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 10.716
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Hallo BiBuMZ,

ich habe da ein etwas anderes Verfahren. Ich drucke für jeden Monat (12 an der Zahl) ein nach Belegnummern sortiertes Journal aus. Damit die Azubis auch was zu tun haben, "dürfen" die dann nachprüfen, ob jeder in der Liste stehende Beleg auch tatsächlich vorhanden ist und ob auch kein Beleg dazwischen ist, der nicht in der Liste aufgeführt ist oder auf dem die Belegnummer vergessen wurde aufzutragen. Die Liste wird danach den Belegen vorgeheftet, damit ein Prüfer sofort Klarheit hat. Es kommt immer wieder vor, dass sich Leute in Abwesenheit des Buchhalters einfach Belege rauskramen ("brauchte ich dringend für eine Reklamation...").

Natürlich wird dabei die Kontierung nicht noch einmal überprüft.

Gruß
Rainer
riese ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.03.2012, 10:25   Abstimmungen Beitrag #7
happy123
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.03.2012
Beiträge: 7
Standard

Hallo zusammen

Ihr habt mir schon nützliche Tipps gegeben, denn das Buchen allein stellt für mich das kleinere Problem dar.
Die systematische Vorgehensweise ist wichtig, damit am Schluss die Ergebnisse einen Sinn machen.
Danke Euch
happy123 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.03.2012, 10:37   Abstimmungen Beitrag #8
riese
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Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 10.716
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Hallo Happy,

Zitat:
Die systematische Vorgehensweise ist wichtig, damit am Schluss die Ergebnisse einen Sinn machen.
da triffst Du genau den Nagel auf den Kopf, denn die Ergebnisse werden veröffentlicht und stellen das Aushängeschid des Betriebes dar. Für die Belege und deren Verbuchung interessieren sich hinterher nur noch Leute, die die Richtigkeit der Buchführung anzweifeln wollen (namentlich Steuer- und Wirtschaftsprüfer).

Gruß
Rainer
riese ist offline   Mit Zitat antworten
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