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Zitat von elo
Alle Konten müssen durchgesehen werden, ob richtig verbucht...
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Viel Spass in einem Laden mit mehreren 100000 Buchungen.

Das wäre ja faktisch eine Überprüfung jeder einzelnen Buchung.
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Zitat von happy123
Zum Jahresabschluss müssen Kontoabstimmungen durchgeführt werden.
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Als erstes fallen mir da die Abgrenzungskonten ein:
ARAP
PRAP
Sonstige Forderungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Vorsteuer im Folgejahr abziehbar
Diese 5 Konten müssen jeweils im alten und im neuen Jahr ein Spiegelbild aufweisen. In dem einen Jahr muss die Summe im Haben stehen, die in dem anderen Buchungsjahr im Soll steht, denn bei der Saldenübertragung im Rahmen des JAB müssen diese Konten auf 0 kommen.
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Zitat von happy123
Debitoren und Forderungen sollten stimmig sein
Kreditoren und Verbindlichkeiten ebenso
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Rein rechnerisch stimmig sind sie automatisch. Aber man sollte ziemlich alte OP mal unter die Lupe nehmen. Vielleicht ist eine Verjährung eingetreten, in einem Rechtsstreit entschieden, dass die Forderung nicht mehr besteht oder der Laden ist längst insolvent.
Ein Jahresabschluss gemacht werden muss bei sog. "unechten" Debitoren und Kreditoren. Die meisten Programme können die Personenkonten nur einem Forderungs- und einem Verbindlichkeitskonto zuordnen. Im Regelfall nimmt man dann dafür Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus LL. Bei anderen Debitoren und Kreditoren, z.B. Finanzamt, AOK oder IHK, muss der Saldo per 31.12. auf ein passendes Forderungs- oder Verbindlichkeitskonto umgebucht werden. Per 01.01. erfolgt eine entsprechende Gegenbuchung, bei der der OP vom 31.12. ausgeglichen wird (die anderen OP bleiben unverändert).
Auch auf die Sachkonten sollte man einen Blick werfen. "Kleckerbeträge" in Bilanz oder GUV machen sich nicht gut. Hier sollte man überlegen, ob man den Betrag nicht sinnvollerweise auf ein anderes Konto umbucht. Auch für die sachliche Richtigkeit sollte man ein Gespür haben. Wenn die Lohnnebenkosten höher sind als die Löhne oder die Kfz.-Versicherung höher als der Sprit, sollte einem das zu denken geben.
Im Rahmen der Umsatzsteuerverprobung können sich Unstimmigkeiten bei den Umsatzsteuerkonten ergeben.
Steht am Jahresende auf "Umsatzsteuer Vorjahr" oder "Gewinn-/Verlustvortrag vor Verwendung" vielleicht noch ein Betrag?
Dass Abschreibungen und Inventur erledigt sein müssen, versteht sich von selbst. Wurden die Abschreibungen monatlich gemacht, sind trotzdem noch die Daten einer Jahresabschreibung zu ermitteln und mit der Summe der Monatsabschreibungen zu vergleichen; möglicherweise sind Änderungen eingetreten, die auch Auswirkungen auf Vormonate hatten, was aber nicht in die Buchhaltung eingeflossen ist, weil der Monat schon abgeschlossen war.
Aus den Bewirtungskosten sind 30% auf nicht abzugsfähig umzubuchen, wenn nicht bereits die einzelnen Bewirtungsrechnungen gesplittet wurden. Zu prüfen ist das auf jeden Fall.
Darlehen, die manuell verwaltet werden, sind zu aktualisieren. Zinsberechnungen sind durchzuführen.
Mehr fällt mir jetzt aus dem Stehgreif nicht ein. Der JAB beginnt damit, dass Du Dir eine Probebilanz/GUV ziehst und darauf Deine Notizen machst. Am Ende musst Du Deine eigene Bilanz "schön" finden.
Gruß
Rainer