Hallo Eisenbart,
Zitat:
|
Zitat von Eisenbart
Dann darf ich Adobe Flash also gar nicht mehr benutzen, sobald ich mir einen neuen PC kaufe?
|
sicher darfst Du das. Es ist schließlich Dein Eigentum. Der Gesetzgeber geht nur
im Normalfall davon aus, dass Du Dir mit dem neuen Rechner auch neue Standardsoftware zulegst und nicht die alte wieder installierst. Natürlich bleibt es Dir unbenommen, das zu tun.
Zitat:
|
Zitat von Eisenbart
Aber ich darf doch einen bereits vollständig abgeschriebenen PC weiterhin benutzen, auch ohne die Abschreibungsdauer nachträglich anzupassen, oder?
|
Wenn er schon vollständig abgeschrieben ist, steht er für die Dauer der weiteren Benutzung mit einem sog. "Erinnerungswert" von 1 € im Anlageverzeichnis. Das bringt Dir aber steuerlich nichts, weil Du keine weiteren Abschreibungen vornehmen kannst. Erkennst Du aber schon nach 2 Jahren, dass der PC nicht nach 3 Jahren ausgetauscht wird, sondern 5 Jahre halten muss, ist es ratsam, die Abschreibungsdauer zu korrigieren.
Nehmen wir an, der PC hat 900,00 € gekostet und Du hast ihn auf 3 Jahre aktiviert, schreibst Du im 1. Jahr 300,00 € ab, im 2. auch 300,00 € und im 3. Jahr 299,00 €. Jetzt hat er nur noch Erinnerungswert von 1,00 €. Hältst Du ihn noch 2 Jahre, kannst Du in diesen beiden Jahren nichts abschreiben und der Erinnerungswert von 1,00 € bleibt bestehen. Stellst Du aber schon nach 2 Jahren, wo 600,00 € abgeschrieben sind und noch 300,00 € zu buche stehen, fest, dass es im nächsten Jahr mit dem Austausch nichts wird und Du korrigierst die Abschreibungdauer, sieht Deine Abschreibung wie folgt aus:
1. Jahr: Abschreibung 300,00 € Restwert 600,00 €
2. Jahr: Abschreibung 300,00 € Restwert 300,00 €
AfA-Korrektur
3. Jahr: Abschreibung 100,00 € Restwert 200,00 €
4. Jahr: Abschreibung 100,00 € Restwert 100,00 €
5. Jahr: Abschreibung 99,00 € Restwert 1,00 €
Zum Vergleich, wenn Du die AfA-Korrektur nicht vorgenommen hättest:
1. Jahr: Abschreibung 300,00 € Restwert 600,00 €
2. Jahr: Abschreibung 300,00 € Restwert 300,00 €
keine AfA-Korrektur
3. Jahr: Abschreibung 299,00 € Restwert 1,00 €
4. Jahr: Abschreibung 0,00 € Restwert 1,00 €
5. Jahr: Abschreibung 0,00 € Restwert 1,00 €
Du verpulverst hier Deine volle Energie im 3. Jahr zu Lasten der beiden folgenden Jahre und schaffst stille Reserven.
Achtung! Durch eine Verkürzung oder Verlängerung der Abschreibungsdauer darf ein bereits bestehender Restwert niemals steigen (Niederstwertprinzip!), sondern nur in der Zukunft stärker oder schwächer abnehmen als ursprünglich vorgesehen.
Gruß
Rainer