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AfA-Tabelle 2004 Die AFA-Tabellen 2004 - gepostet von TOM |
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Abschreibung Software - 3 oder 5 Jahre? Beitrag #1 (permalink) |
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Benutzer
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 91
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Ich bin gerade dabei, für unsere Firma "Adobe Flash CS4 Professional" für 699,00 Euro zu kaufen. Es gibt da eine Tabelle, laut der "Standardsoftware" über 3 Jahre abgeschrieben wird, "Spezialsoftware" dagegen über 5 Jahre: http://www.doppik-kom.brandenburg.de...eibungstabelle Was genau ist jetzt aber "Standardsoftware", und was ist "Spezialsoftware"? Und zu welcher Kategorie gehört "Adobe Flash CS4 Professional"?Gruß Matthias |
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Abschreibung Software - 3 oder 5 Jahre? Beitrag #2 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 2.098
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Standardsoftware ist solche, die du von der Stange kaufen und einsetzen kannst. Adobe gehört dazu. Spezialsoftware ist für dich angefertigt oder auf deine Bedürfnisse angepasst worden. Das wäre zum Beispiel eine kaufmännische Software, bei der Module oder Parameter für den Betrieb eingerichtet werden müssen.
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Abschreibung Software - 3 oder 5 Jahre? Beitrag #3 (permalink) |
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Super-Moderator
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 3.274
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Hallo zusammen,
bei der Standardsoftware geht der Gesetzgeber davon aus, dass sie einmal installiert wird und dann auf dem Rechner verbleibt. Für den nächsten Rechner kauft man sich was Neues. Deshalb die gleiche Abschreibungsdauer wie PC's. Bei der Spezialsoftware geht der Gesetzgeber dagegen davon aus, dass sie beim Rechnerwechsel auf den neuen Rechner "umzieht" oder in Netzwerken betrieben wird. Die gesetzlichen Abschreibungsdauern sind Mindestabschreibungsdauern. Stellt sich bereits beim Gebrauch heraus, dass die Software länger genutzt wird, ist die Abschreibungsdauer zu überprüfen und ggfls. anzupassen. Gruß Rainer |
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Abschreibung Software - 3 oder 5 Jahre? Beitrag #4 (permalink) | ||
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Benutzer
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 91
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Also erst mal vielen Dank für Eure Antworten, diese Informationen sind schon mal sehr hilfreich für mich!
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![]() Zitat:
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Abschreibung Software - 3 oder 5 Jahre? Beitrag #5 (permalink) | ||
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Super-Moderator
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 3.274
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Hallo Eisenbart,
Zitat:
Zitat:
Nehmen wir an, der PC hat 900,00 € gekostet und Du hast ihn auf 3 Jahre aktiviert, schreibst Du im 1. Jahr 300,00 € ab, im 2. auch 300,00 € und im 3. Jahr 299,00 €. Jetzt hat er nur noch Erinnerungswert von 1,00 €. Hältst Du ihn noch 2 Jahre, kannst Du in diesen beiden Jahren nichts abschreiben und der Erinnerungswert von 1,00 € bleibt bestehen. Stellst Du aber schon nach 2 Jahren, wo 600,00 € abgeschrieben sind und noch 300,00 € zu buche stehen, fest, dass es im nächsten Jahr mit dem Austausch nichts wird und Du korrigierst die Abschreibungdauer, sieht Deine Abschreibung wie folgt aus: 1. Jahr: Abschreibung 300,00 € Restwert 600,00 € 2. Jahr: Abschreibung 300,00 € Restwert 300,00 € AfA-Korrektur 3. Jahr: Abschreibung 100,00 € Restwert 200,00 € 4. Jahr: Abschreibung 100,00 € Restwert 100,00 € 5. Jahr: Abschreibung 99,00 € Restwert 1,00 € Zum Vergleich, wenn Du die AfA-Korrektur nicht vorgenommen hättest: 1. Jahr: Abschreibung 300,00 € Restwert 600,00 € 2. Jahr: Abschreibung 300,00 € Restwert 300,00 € keine AfA-Korrektur 3. Jahr: Abschreibung 299,00 € Restwert 1,00 € 4. Jahr: Abschreibung 0,00 € Restwert 1,00 € 5. Jahr: Abschreibung 0,00 € Restwert 1,00 € Du verpulverst hier Deine volle Energie im 3. Jahr zu Lasten der beiden folgenden Jahre und schaffst stille Reserven. Achtung! Durch eine Verkürzung oder Verlängerung der Abschreibungsdauer darf ein bereits bestehender Restwert niemals steigen (Niederstwertprinzip!), sondern nur in der Zukunft stärker oder schwächer abnehmen als ursprünglich vorgesehen. ![]() Gruß Rainer |
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Abschreibung Software - 3 oder 5 Jahre? Beitrag #6 (permalink) |
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Benutzer
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 91
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Ach so, verstehe...
Dann ist die Anpassung der Abschreibungsdauer also keine Pflicht, sondern lediglich empfehlenswert, um meinen Gewinn zu mindern? Meinen letzten PC habe ich etwa 10 Jahre genutzt, hätte ich den dann auch über einen so langen Zeitraum abschreiben können? Dann kann ich ja in der Praxis im Prinzip alles so lange abschreiben wie ich will?
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Abschreibung Software - 3 oder 5 Jahre? Beitrag #7 (permalink) | |
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Super-Moderator
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 3.274
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Hallo Eisenbart,
Zitat:
Gruß Rainer |
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Abschreibung Software - 3 oder 5 Jahre? Beitrag #8 (permalink) | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 06.03.2009
Ort: NRW
Beiträge: 110
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Zitat:
Wenn ich als Handelsvertreter im Jahr 80.000km fahre, ist der PKW nach vier Jahren fertig. Also wähle ich eine entsprechende AFA - die ich dann natürlich auch begründen kann (können sollte). |
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Abschreibung Software - 3 oder 5 Jahre? Beitrag #9 (permalink) | |
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Benutzer
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 91
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Zitat:
Auf Wikipedia steht, das sogenannte Absichtsreserven "einzig in der Schweiz bei nicht börsennotierten Unternehmen erlaubt" sind. Bin ich also verpflichtet, die Abschreibungsdauer unserer Anlagengüter anzupassen? Und wenn ja, wann genau muß ich das tun? Immer am 31.12. eines Jahres, oder 12 Monate nach Anschaffung des Anlagenguts?
Geändert von Eisenbart (12.02.2010 um 10:51 Uhr) Grund: Rechtschreibfehler korrigiert |
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Abschreibung Software - 3 oder 5 Jahre? Beitrag #10 (permalink) |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 2.098
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Hi Eisenbart,
nimm dir mal die §§ 6 und 7 im EStG vor. Da findest du ne ganze Menge zur Abschreibung. Auf jeden Fall musst du dir im Normalfall in Deutschland keine wesentlichen Gedanken zur Abschreibung machen. Beginnst du mit der linearen Afa, schreibst du bis zum Schluss linear ab; beginnst du degressiv, stellst du um, wenn die lineare Afa höher ist als die degressive. Alles andere sind Sonderfälle, die im kleineren und mittleren Unternehmen eher die Ausnahme sind. Gruß B. |
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