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AfA-Tabelle 2004

Die AFA-Tabellen 2004 - gepostet von TOM


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Alt 08.02.2010, 18:59   Abschreibung Software - 3 oder 5 Jahre? Beitrag #1 (permalink)
Benutzer
 
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 97
Standard Abschreibung Software - 3 oder 5 Jahre?

Hallo allerseits!

Ich bin gerade dabei, für unsere Firma "Adobe Flash CS4 Professional" für 699,00 Euro zu kaufen. Es gibt da eine Tabelle, laut der "Standardsoftware" über 3 Jahre abgeschrieben wird, "Spezialsoftware" dagegen über 5 Jahre:

http://www.doppik-kom.brandenburg.de...eibungstabelle

Was genau ist jetzt aber "Standardsoftware", und was ist "Spezialsoftware"? Und zu welcher Kategorie gehört "Adobe Flash CS4 Professional"?

Gruß

Matthias
Eisenbart ist offline  
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Alt 08.02.2010, 19:06   Abschreibung Software - 3 oder 5 Jahre? Beitrag #2 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 3.764
Standard

Standardsoftware ist solche, die du von der Stange kaufen und einsetzen kannst. Adobe gehört dazu. Spezialsoftware ist für dich angefertigt oder auf deine Bedürfnisse angepasst worden. Das wäre zum Beispiel eine kaufmännische Software, bei der Module oder Parameter für den Betrieb eingerichtet werden müssen.
docb ist offline  
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Alt 08.02.2010, 21:32   Abschreibung Software - 3 oder 5 Jahre? Beitrag #3 (permalink)
Super-Moderator
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 4.545
Standard

Hallo zusammen,

bei der Standardsoftware geht der Gesetzgeber davon aus, dass sie einmal installiert wird und dann auf dem Rechner verbleibt. Für den nächsten Rechner kauft man sich was Neues. Deshalb die gleiche Abschreibungsdauer wie PC's.

Bei der Spezialsoftware geht der Gesetzgeber dagegen davon aus, dass sie beim Rechnerwechsel auf den neuen Rechner "umzieht" oder in Netzwerken betrieben wird.

Die gesetzlichen Abschreibungsdauern sind Mindestabschreibungsdauern. Stellt sich bereits beim Gebrauch heraus, dass die Software länger genutzt wird, ist die Abschreibungsdauer zu überprüfen und ggfls. anzupassen.

Gruß
Rainer
riese ist offline  
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Alt 09.02.2010, 16:03   Abschreibung Software - 3 oder 5 Jahre? Beitrag #4 (permalink)
Benutzer
 
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 97
Standard

Also erst mal vielen Dank für Eure Antworten, diese Informationen sind schon mal sehr hilfreich für mich!

Zitat:
Zitat von riese Beitrag anzeigen
[...] bei der Standardsoftware geht der Gesetzgeber davon aus, dass sie einmal installiert wird und dann auf dem Rechner verbleibt. Für den nächsten Rechner kauft man sich was Neues. Deshalb die gleiche Abschreibungsdauer wie PC's.
Dann darf ich Adobe Flash also gar nicht mehr benutzen, sobald ich mir einen neuen PC kaufe?

Zitat:
Zitat von riese Beitrag anzeigen
Die gesetzlichen Abschreibungsdauern sind Mindestabschreibungsdauern. Stellt sich bereits beim Gebrauch heraus, dass die Software länger genutzt wird, ist die Abschreibungsdauer zu überprüfen und ggfls. anzupassen.
Aber ich darf doch einen bereits vollständig abgeschriebenen PC weiterhin benutzen, auch ohne die Abschreibungsdauer nachträglich anzupassen, oder? Es geht doch schließlich darum, daß er veraltet und nichts mehr wert ist, ist das bei Software etwa anders?
Eisenbart ist offline  
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Alt 09.02.2010, 20:22   Abschreibung Software - 3 oder 5 Jahre? Beitrag #5 (permalink)
Super-Moderator
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 4.545
Standard

Hallo Eisenbart,

Zitat:
Zitat von Eisenbart
Dann darf ich Adobe Flash also gar nicht mehr benutzen, sobald ich mir einen neuen PC kaufe?
sicher darfst Du das. Es ist schließlich Dein Eigentum. Der Gesetzgeber geht nur im Normalfall davon aus, dass Du Dir mit dem neuen Rechner auch neue Standardsoftware zulegst und nicht die alte wieder installierst. Natürlich bleibt es Dir unbenommen, das zu tun.

Zitat:
Zitat von Eisenbart
Aber ich darf doch einen bereits vollständig abgeschriebenen PC weiterhin benutzen, auch ohne die Abschreibungsdauer nachträglich anzupassen, oder?
Wenn er schon vollständig abgeschrieben ist, steht er für die Dauer der weiteren Benutzung mit einem sog. "Erinnerungswert" von 1 € im Anlageverzeichnis. Das bringt Dir aber steuerlich nichts, weil Du keine weiteren Abschreibungen vornehmen kannst. Erkennst Du aber schon nach 2 Jahren, dass der PC nicht nach 3 Jahren ausgetauscht wird, sondern 5 Jahre halten muss, ist es ratsam, die Abschreibungsdauer zu korrigieren.

Nehmen wir an, der PC hat 900,00 € gekostet und Du hast ihn auf 3 Jahre aktiviert, schreibst Du im 1. Jahr 300,00 € ab, im 2. auch 300,00 € und im 3. Jahr 299,00 €. Jetzt hat er nur noch Erinnerungswert von 1,00 €. Hältst Du ihn noch 2 Jahre, kannst Du in diesen beiden Jahren nichts abschreiben und der Erinnerungswert von 1,00 € bleibt bestehen. Stellst Du aber schon nach 2 Jahren, wo 600,00 € abgeschrieben sind und noch 300,00 € zu buche stehen, fest, dass es im nächsten Jahr mit dem Austausch nichts wird und Du korrigierst die Abschreibungdauer, sieht Deine Abschreibung wie folgt aus:
1. Jahr: Abschreibung 300,00 € Restwert 600,00 €
2. Jahr: Abschreibung 300,00 € Restwert 300,00 €
AfA-Korrektur
3. Jahr: Abschreibung 100,00 € Restwert 200,00 €
4. Jahr: Abschreibung 100,00 € Restwert 100,00 €
5. Jahr: Abschreibung 99,00 € Restwert 1,00 €

Zum Vergleich, wenn Du die AfA-Korrektur nicht vorgenommen hättest:
1. Jahr: Abschreibung 300,00 € Restwert 600,00 €
2. Jahr: Abschreibung 300,00 € Restwert 300,00 €
keine AfA-Korrektur
3. Jahr: Abschreibung 299,00 € Restwert 1,00 €
4. Jahr: Abschreibung 0,00 € Restwert 1,00 €
5. Jahr: Abschreibung 0,00 € Restwert 1,00 €
Du verpulverst hier Deine volle Energie im 3. Jahr zu Lasten der beiden folgenden Jahre und schaffst stille Reserven.

Achtung! Durch eine Verkürzung oder Verlängerung der Abschreibungsdauer darf ein bereits bestehender Restwert niemals steigen (Niederstwertprinzip!), sondern nur in der Zukunft stärker oder schwächer abnehmen als ursprünglich vorgesehen.

Gruß
Rainer
riese ist offline  
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Alt 10.02.2010, 10:39   Abschreibung Software - 3 oder 5 Jahre? Beitrag #6 (permalink)
Benutzer
 
Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 97
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Ach so, verstehe... Dann ist die Anpassung der Abschreibungsdauer also keine Pflicht, sondern lediglich empfehlenswert, um meinen Gewinn zu mindern? Meinen letzten PC habe ich etwa 10 Jahre genutzt, hätte ich den dann auch über einen so langen Zeitraum abschreiben können? Dann kann ich ja in der Praxis im Prinzip alles so lange abschreiben wie ich will?
Eisenbart ist offline  
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Alt 10.02.2010, 11:10   Abschreibung Software - 3 oder 5 Jahre? Beitrag #7 (permalink)
Super-Moderator
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 4.545
Standard

Hallo Eisenbart,

Zitat:
Zitat von Eisenbart
Dann kann ich ja in der Praxis im Prinzip alles so lange abschreiben wie ich will?
nach hinten sind keine Grenzen gesetzt. Es gibt allerdings Mindestabschreibungszeiträume, die nicht unterschritten werden dürfen. Die beträgt z.B. für einen PKW 6 Jahre. Verboten ist, ihn z.B. über 4 Jahre abzuschreiben. Zulässig ist aber, die Karre 15 Jahre zu fahren, wenn es Dir Spaß macht.

Gruß
Rainer
riese ist offline  
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Alt 10.02.2010, 13:08   Abschreibung Software - 3 oder 5 Jahre? Beitrag #8 (permalink)
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Registriert seit: 06.03.2009
Ort: NRW
Beiträge: 135
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Zitat:
Es gibt allerdings Mindestabschreibungszeiträume, die nicht unterschritten werden dürfen.
Sicher darf ich den Wert aus den Afa-Tabellen unterschreiten. Nämlich, wenn die "betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts" kürzer ist.

Wenn ich als Handelsvertreter im Jahr 80.000km fahre, ist der PKW nach vier Jahren fertig. Also wähle ich eine entsprechende AFA - die ich dann natürlich auch begründen kann (können sollte).
lillie ist offline  
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Alt 10.02.2010, 22:41   Abschreibung Software - 3 oder 5 Jahre? Beitrag #9 (permalink)
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Registriert seit: 25.02.2008
Beiträge: 97
Standard

Zitat:
Zitat von riese Beitrag anzeigen
Du verpulverst hier Deine volle Energie im 3. Jahr zu Lasten der beiden folgenden Jahre und schaffst stille Reserven.
Mal blöd gefragt, ist das schlimm? Auf Wikipedia steht, das sogenannte Absichtsreserven "einzig in der Schweiz bei nicht börsennotierten Unternehmen erlaubt" sind. Bin ich also verpflichtet, die Abschreibungsdauer unserer Anlagengüter anzupassen? Und wenn ja, wann genau muß ich das tun? Immer am 31.12. eines Jahres, oder 12 Monate nach Anschaffung des Anlagenguts?

Geändert von Eisenbart (12.02.2010 um 10:51 Uhr) Grund: Rechtschreibfehler korrigiert
Eisenbart ist offline  
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Alt 11.02.2010, 17:53   Abschreibung Software - 3 oder 5 Jahre? Beitrag #10 (permalink)
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Registriert seit: 23.09.2008
Beiträge: 3.764
Standard

Hi Eisenbart,

nimm dir mal die §§ 6 und 7 im EStG vor. Da findest du ne ganze Menge zur Abschreibung. Auf jeden Fall musst du dir im Normalfall in Deutschland keine wesentlichen Gedanken zur Abschreibung machen. Beginnst du mit der linearen Afa, schreibst du bis zum Schluss linear ab; beginnst du degressiv, stellst du um, wenn die lineare Afa höher ist als die degressive.
Alles andere sind Sonderfälle, die im kleineren und mittleren Unternehmen eher die Ausnahme sind.

Gruß

B.
docb ist offline  
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