Hallo,
ein verheirateter AN hat eine Abfindung und im gleichen Jahr Arbeitslosengeld bezogen. Also in dem Jahr hat der AN Einommen aus nichtselbständiger Arbeit, Abfindung und Arbeitslosengeld erhalten. Nun habe ich Folgendes gelesen.
1) Das Arbeitslosengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt.
2) Die Abfindung kann/wird nach der 1/5 Regelung besteuert.
3) Evtl. ist eine getrennte Veranlagung in diesem Jahr günstiger.
Folgende Frage:
Berechnet sich die Abfindung nach der 1/5 Regelung auf das dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einkommen?
Kann pauschal gesagt werden, ob eine getrennte Veranlagung günstiger ist?
Kann ich zuerst eine gemeinsame Veranlagung durchführen, gegen den Bescheid Einspruch einlegen, getrennt berechnen lassen und mich dann erst entscheiden?
MfG
MixMax