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Kleinunternehmerregelung

In der Kleinunternehmerregelung wird die Pflicht zur Umsatzsteuer behandelt, die erst ab einer bestimmten Umsatzhöhe besteht. Wird diese nicht erreicht, kann auf den Mehrwertsteuerausweis und den Vorsteuerabzug verzichtet werden. Es kann aber auch freiwillig zur Umsatzsteuer optiert werden.


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Alt 07.01.2010, 11:46   Ab welcher Gewinngrenze beginnt eigentlich die Einkommenssteuer? Beitrag #1
Jan Renzlow
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.08.2009
Beiträge: 7
Standard Ab welcher Gewinngrenze beginnt eigentlich die Einkommenssteuer?

Bei welcher Gewinnhöhe beginnt für Kleinstunternehmen eigentlich derzeit die Einkommenssteuer zu greifen?
Jan Renzlow ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2010, 12:24   Ab welcher Gewinngrenze beginnt eigentlich die Einkommenssteuer? Beitrag #2
riese
Super-Moderator
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 10.697
Standard

Hallo Jan,

das kannst Du nicht miteinander vermixen. Gewinn aus Gewerbebetrieb ist nur eine Einkunftsart, die neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, Einkünften aus Kapitalvermögen usw. zur Einkommensteuer herangezogen wird.

Außerdem ist Gewinn nicht gleich zu versteuernder Gewinn. Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben (Knöllchen etc.), nicht abzugsfähige Bewirtungskosten (30 %), Gewerbesteuern etc. erhöhen den zu versteuernden Gewinn.

Was Du an zu versteuerndem Einkommen (vermindert um Werbungskosten und Sonderausgaben wie Versicherungen) haben darfst, um keine Steuern zu zahlen, kannst Du hier nachlesen.

Gruß
Rainer
riese ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2010, 10:25   Ab welcher Gewinngrenze beginnt eigentlich die Einkommenssteuer? Beitrag #3
Jan Renzlow
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.08.2009
Beiträge: 7
Standard

Zitat:
Zitat von riese Beitrag anzeigen
Hallo Jan,

das kannst Du nicht miteinander vermixen. Gewinn aus Gewerbebetrieb ist nur eine Einkunftsart, die neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, Einkünften aus Kapitalvermögen usw. zur Einkommensteuer herangezogen wird.

Außerdem ist Gewinn nicht gleich zu versteuernder Gewinn.
Hallo Rainer, das ist mir schon klar. Es war aber so gemeint wie geschrieben und ich bleibe hartnäckig. Wie ist es, wenn ausschließlich nur Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb und keine Sonder- und Werbekosten vorlägen: Wie hoch wäre dann die Grenze, bei der die Einkommenssteuer greift? Dies nur so als Orientierung. Sind es die 7 834 € in Deinem Link?Hab vielen Dank Jan

Geändert von Jan Renzlow (08.01.2010 um 10:28 Uhr)
Jan Renzlow ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2010, 11:06   Ab welcher Gewinngrenze beginnt eigentlich die Einkommenssteuer? Beitrag #4
riese
Super-Moderator
 
Registriert seit: 14.10.2007
Beiträge: 10.697
Standard

Hallo Jan,

Zitat:
Zitat von Jan Renzlow
Sind es die 7 834 €
der Betrag ist für 2010 hochgesetzt worden (ich glaube 8004,00 €). Das ist aber der Betrag, der dann auf Deiner Anlage G (früher GSE) stehen darf, nicht der, der auf der Gewinn- und Verlustrechnung stehen darf!

Gruß
Rainer
riese ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2010, 06:24   Ab welcher Gewinngrenze beginnt eigentlich die Einkommenssteuer? Beitrag #5
Christian24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.02.2009
Beiträge: 1.790
Standard

Hallo Jan,

selbst wenn Du, was angesichts der Krankenversicherungspflicht in Deutschland kaum vorstellbar ist, keinerlei Vorsorgeaufwendungen geltend machen könntest, gibt es immer noch einen Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 €. Deine Steuerpflicht beginnt also allerfrühestens bei einem Einkommen von 8.005 + 36 = 8.041 €.

Gruß Christian
Christian24 ist offline   Mit Zitat antworten
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Stichworte
einkommenssteuer, gewinngrenze, gewinnhöhe, kleinunternehmen

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